Werbung Geldsegen durch die Energiewende für den Staat, Verbraucher zahlen drauf Erneuerbare & Ökologie Mitteilungen Verbraucherberatung 2. August 2012 Hinweis: Die Bildrechte zu den Beitragsfotos finden Sie am Ende des Artikels (WK-intern) – Energiewende bringt Staat Geldsegen – Privatkunden zahlen fast 1 Milliarde Euro Mehrwertsteuer für EEG Heidelberg – Der Ausbau der Erneuerbaren Energien verursacht hohe Kosten, die von den privaten Stromkunden über die sogenannte EEG-Umlage mit bezahlt werden. Da auf diese Umlage noch die Mehrwertsteuer aufgeschlagen wird, verdient der Staat an der Energiewende fast 1 Milliarde Euro zusätzlich pro Jahr. Doppelbesteuerung bringt Geldsegen Der Grund für die Mehreinnahmen des Staats ist die Doppelbesteuerung von Strom. Der Netto-Strompreis für private Stromkunden setzt sich aus den Kosten und dem Gewinn der Versorger, den Netznutzungsentgelten und einer Reihe von Abgaben wie der Stromsteuer, der Konzessionsabgabe und der EEG-Umlage zusammen. Auf diesen Nettopreis wird zusätzlich noch 19 Prozent Mehrwertsteuer aufgeschlagen – die Abgaben werden also ebenfalls mit besteuert. Das bedeutet: Je höher die Abgaben für Strom, umso höher die Mehrwertsteuereinnahmen des Staats. Was der Staat an der Energiewende verdient Im Jahr 2011 haben die privaten Haushalte in Deutschland laut dem Branchenverband BDEW insgesamt 139,7 Milliarden Kilowattstunden verbraucht. Die EEG-Umlage, mit welcher der Ausbau der Erneuerbaren Energien finanziert wird, belief sich 2011 auf 3,53 Cent pro Kilowattstunde. Insgesamt haben die privaten Haushalte rund 4,9 Milliarden Euro an EEG-Umlage bezahlt – netto. Zusätzlich hat der Staat dafür Mehrwertsteuer in Höhe von knapp 937 Millionen Euro kassiert. Für das Jahr 2012 ist mit zusätzlichen Einnahmen von rund 955 Millionen Euro zu rechnen. Strom ist lebensnotwendiges Gut Grundsätzlich beträgt der Mehrwertsteuersatz derzeit 19 Prozent. Für eine ganze Reihe von „Gütern des lebensnotwendigen Bedarfs“ gilt allerdings ein ermäßigter Steuersatz von 7 Prozent. Dies ist der Fall bei Hotelübernachtungen, Schnittblumen, antiken Vasen und Maultieren, jedoch nicht bei Strom und Gas. „Es ist sachlich nicht zu begründen, warum für Strom ein Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent berechnet wird. Strom ist in der modernen Welt eindeutig ein lebensnotwendiges Gut und sollte daher nur mit 7 Prozent besteuert werden“, fordert Reese. Hintergrundinformationen Mehrwertsteuer für Strom und Gas http://www.verivox.de/nachrichten/energieverbraucher-bezahlen-48-milliarden-euro-mehrwertsteuer-zu-viel-75127.aspx Umsatzsteuergesetz http://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/ Kennzahlen des BDEW http://www.bdew.de/internet.nsf/id/8DFFSQ-DE_Kennzahlen Über Verivox Verivox ist das größte, unabhängige Verbraucherportal für Energie und Telekommunikation in Deutschland. Verbraucher können auf www.verivox.de einfach und schnell verfügbare Tarife vergleichen und direkt zum für sie besten Anbieter wechseln. Die kostenfreie Beratung per Telefon und E-Mail sowie zahlreiche Hintergrundinformationen runden den Service ab. Die Verivox GmbH wurde 1998 in Heidelberg gegründet. An den Standorten Heidelberg und Berlin arbeiten insgesamt rund 200 Menschen daran, Verivox-Kunden einen reibungslosen Anbieterwechsel zu ermöglichen. Verivox hat in drei marktumfassenden Tests als bester Tarifvergleich im Internet abgeschnitten und im Test der Stiftung Warentest sogar mit der sehr guten Note von 1,1 – das ist einzigartig und gibt Sicherheit, auf die man sich verlassen kann. Seit seiner Gründung hat Verivox viele Millionen Leser kompetent beraten und mehr als 4 Millionen Verbrauchern beim Anbieterwechsel geholfen. Ansprechpartner für Presseanfragen: Dagmar Ginzel, Tel.: +49 (0)6221 7961 – 138, Mobil: +49 (0)171 5058296, dagmar.ginzel@verivox.com Jürgen Scheurer, Tel.: +49 (0)6221 7961 –250, Mobil: +49 (0)151 12135075, juergen.scheurer@verivox.com Verivox GmbH Am Taubenfeld 10 D-69123 Heidelberg www.verivox.de Lesen Sie in diesem Zusammenhang auch unseren Artikel vom 1. August 2012 – Die Regierung verstößt mit der EEG-Umlage weiter gegen EU-Recht, Strafe folgt Weitere Beiträge:Unsicherheit bei Investitionen in Kraft-Wärme-KopplungKonzepterstellung für die Weiterentwicklung der Förderung von Mini-KWK-AnlagenIdeen, wie sie nur in einem voll klimatisierten Büro des Bundeswirtschaftsministeriums geboren werde...