Werbung Neuer Windenergieerlass der NRW-Landesregierung / Kleine Windenergieanlagen: Windstrom besser selbst nutzen Behörden-Mitteilungen Dezentrale Energien Erneuerbare & Ökologie Finanzierungen Nordrhein-Westfalen Windenergie Wirtschaft 19. August 2011 Wer in eine kleine Windenergieanlage im eigenen Garten oder auf dem Hausdach investieren will, soll das künftig schneller in die Tat umsetzen können. Die Kommunen sind angehalten, das Genehmigungsverfahren deutlich zu vereinfachen. Das schreibt der neue Windenergieerlass der NRW-Landesregierung vor. Nur drei Prozent des Stroms stammen in NRW bisher aus Windenergie. Bis 2020 will Umweltminister Remmel den Anteil auf 15 Prozent steigern. Das entspräche etwa der Ausbeute von 20 großen Kohlekraftwerken. Und lässt sich nur erreichen, wenn Windräder künftig schneller genehmigt werden. Bisher klagen viele Interessenten darüber, dass ihre Kommune ihnen viele Steine in den Weg legt. Die Stadt wiederum muss viele Belange berücksichtigen: das Baurecht und nicht zuletzt den Naturschutz. Die Initiative von NRW: Kleine Windenergieanlagen: Stromerzeugung in eigener Hand Windenergieanlagen sind auch für Grundstücksbesitzer interessant Neben Photovoltaikanlagen und Blockheizkraftwerken bieten kleine Windenergieanlagen die Möglichkeit auf dem Hausdach oder im Garten, Strom selbst zu produzieren. Der erzeugte Windstrom kann im eigenen Haushalt verbraucht werden und reduziert so die Stromrechnung. Überschüssigen Strom können die Anlagenbesitzer ins öffentliche Netz einspeisen und erhalten hierfür nach dem Link öffnet in neuem FensterErneuerbaren Energien Gesetz (EEG) eine Vergütung. Eine Kombination von Wind- und Solarstrom ist eine ideale Mischung, so dass der Grad der „Selbstversorgung“ steigt. Für private Haus- und Grundstückseigentümer kommen vor allem Anlagen bis 30 Kilowatt (kW) Nennleistung in Frage, da ein bestehender Hausanschluss bis zu dieser Leistung ohne Mehrkosten für den Betreiber genutzt werden kann. Am Markt werden vor allem Anlagen bis 10 kW angeboten. Anlagen bis etwa 1,5 kW werden auch als Mikro-Windenergieanlage bezeichnet. Je nach Ausrichtung der Rotorachse unterscheidet man zwei Bauformen mit unterschiedlichen Eigenschaften: Rotorachse: Horizontal oder Vertikal Rotor-Typ: 2-4 Blatt-Rotor, Darrieus-Rotor, Savonius-Rotor Wirkungsgrad: gut, gut, mäßig Anlauf : selbstanlaufend, nicht selbstanlaufend, selbstanlaufend Nachführung: Windfahne, nicht erforderlich, nicht erforderlich Standort und Ertrag Wesentliche Entscheidungskriterien sind die Windverhältnisse und die Aufstellungsbedingungen am vorgesehenen Standort. Schon die doppelte Windgeschwindigkeit bringt den achtfachen Ertrag. Der Rotor sollte daher möglichst aus allen Richtungen ungehindert angeströmt werden können und benachbarte Hindernisse deutlich überragen. Als Faustregeln können gelten: * Mittlere Windgeschwindigkeit in Rotorhöhe: mindestens 4 Meter pro Sekunde (m/s) * Rotorhöhe möglichst doppelt so hoch wie die Nachbargebäude * Abstand von hohen Hindernissen: mindestens das 20-fache der Höhe des Hindernisses * Windschneisen und Häuserschluchten können sich positiv auswirken Kosten und Wirtschaftlichkeit Mit 2.000 bis 4.000 Euro pro Kilowatt (kW) Nennleistung sind kleine Windenergieanlagen etwa zwei- bis dreimal so teuer wie große Windpark-Anlagen. Dazu kommen jährliche Betriebskosten für Wartung, Instandhaltung und Versicherung in Höhe von 2 bis 3 Prozent der Investitionskosten. Die Lebensdauer hängt wesentlich von Produktqualität, Standort und Wartung ab und liegt etwa zwischen 10 und 20 Jahren. Kleine Windenergieanlagen werden mit nur ca. 9 Cent/kWh in den ersten fünf Jahren, danach ertragsabhängig ab 5 Cent/kWh gefördert und orientieren sie sich an großen Windenergieanlagen und erschweren damit einen wirtschaftlichen Betrieb kleinerer Anlagen. In jedem Fall lohnt es sich, möglichst viel Windstrom selbst zu nutzen und damit die deutlich höheren Netzbezugskosten einzusparen. Werden in einem Gebäude sowohl Solar- als auch Windstrom selbst genutzt, sollte bei gleichzeitigem Angebot von Solar- und Windstrom vorzugsweise der Solarstrom genutzt werden, da die Selbstnutzung von Solarstrom nach den derzeitigen EEG-Vergütungssätzen zusätzlich vergütet wird. Eine erhebliche Verbesserung der Wirtschaftlichkeit ist zu erwarten, wenn die Kosten bei steigenden Hersteller-Stückzahlen sinken und die EEG-Vergütung für kleine Windenergieanlagen angepasst wird. Genehmigung Windenergieanlagen mit weniger als 50 Meter Höhe unterliegen dem Baurecht und gelten nach Baugesetzbuch als bauliche Anlagen. Die Bauordnungen der einzelnen Bundesländer sind in Bezug auf kleine Windenergieanlagen sehr unterschiedlich gefasst. Zusätzlich sind wegen der Geräuschentwicklung die technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (Link öffnet in neuem FensterTA Lärm) zu berücksichtigen; wegen des Schattenwurfs durch den Rotor ist gegebenenfalls die Bundes-Immissionschutzverordung zu berücksichtigen. Vor Erteilung des Auftrags ist es daher dringend zu empfehlen, beim örtlichen Bauamt und Umweltamt wegen einer Genehmigung nachzufragen. Dafür sollten möglichst umfassende technische Informationen vorgelegt werden. Betrieb und Sicherheit Für kleine Windenergieanlagen gilt grundsätzlich die Richtlinie für Windenergieanlagen des Link öffnet in neuem FensterDeutschen Institutes für Bautechnik, die in den meisten Bundesländern eingeführt ist. Die darin vorgeschriebene Typ- oder Einzelprüfung darf nur durch zugelassene Prüfinstitute durchgeführt werden. Die Prüfzertifikate liegen nicht für alle Anlagen vor und werden auch nicht immer behördlich gefordert. Für den Betreiber bieten sie aber zusätzliche Sicherheit. Mast, Abspannungen und Befestigungen am Gebäude sollten auf statische Sicherheit geprüft sein. Im Zweifel kann ein statisches Gutachten eingeholt werden. Um Resonanzschwingungen vorzubeugen, die bei Befestigung am oder auf dem Gebäude auftreten können, sollten Maßnahmen zur Schwingungsdämpfung vorgesehen werden. Häufige Betriebsstörungen und Reparaturen mindern Energieertrag und Wirtschaftlichkeit. Ein hoher Lärmpegel kann nicht nur das Nachbarschaftsverhältnis stören, sondern auch kostspielige Nachbesserungen erforderlich machen. So gesehen kann sich Mehraufwand für eine typgeprüfte, zertifizierte Anlage und eine solide Montage durchaus bezahlt machen. Checkliste * Prüfen Sie den vorgesehenen Standort auf Eignung (Ertragsprognose; Sicherheit, Lärmschutz, optische Wirkung) * Bevorzugen Sie auf Hersteller mit Referenzanlagen, Service in der Region und Anlagen mit Typ-/Einzelprüfung * Verschaffen Sie sich ausführliche Herstellerangaben über die gesamte Anlage * Die elektrische Leistung sollte vom Hersteller für mehrere Windgeschwindigkeiten, zum Beispiel für 5, 10, 14 Meter pro Sekunde (m/s) angegeben werden. Besser ist eine Kennlinie * Insbesondere sollten auch Angaben zu Lärmpegel und Sturmsicherung gemacht werden * Achten Sie darauf, dass die statische Sicherheit von Mast und Abspannung bzw. Befestigung am Gebäude gewährleistet ist * Je nach Bundesland ist die Genehmigungssituation zu klären. Gegebenenfalls müssen Sie erforderliche Genehmigungen einholen * Informieren Sie vorab Ihre Nachbarn über das Vorhaben Information und Beratung Fraunhofer-Institut für Windenergie und Energiesystemtechnik: Information, Tool zur Ertragsabschätzung Deutsches Windenergieinstitut: Messung Deutscher Wetterdienst: Windkarten Bundesverband Windenergie: Information Bundesverband Kleinwindanlagen: Information Behörden sollen mitspielen Wer mit einem Windrad im eigenen Garten liebäugelt, um die Stromkosten zu senken, soll künftig schneller durch das Antragswirrwarr gelotst werden. Für die Baugenehmigung müssen die Vorschriften zur Anlagenhöhe, den Abstandsflächen und zum Lärmschutz eingehalten werden. Hilfestellung bieten hierbei auch die Verbraucherzentralen. Lohnt sich das Windrad wirklich? Erste Orientierung bieten die frei zugänglichen Windkarten des Deutschen Wetterdienstes. Eine doppelt so hohe Windgeschwindigkeit wie normal steigert den Energiegewinn um das Achtfache. Aussagekräftiger ist eine Windmessung über mehrere Monate. Bei der Kosten-Nutzen-Rechnung sollte man auf jeden Fall nicht zu sehr darauf setzen, dass man überschüssige Energie ins Netz einspeist und verkauft. Der Ertrag dürfte bei einer Einspeisevergütung von derzeit 9 Cent pro Kilowattstunde eher gering sein. Dagegen bringt jede eingesparte Kilowattstunde Strom im Schnitt rund 22 Cent. Welches Windrad ist das richtige? Als kleine Anlagen gelten Windräder bis 50 Meter Höhe. Für den Privatbereich kommen Anlagen bis 30 Kilowatt Nennleistung in Frage. Dafür kann man den Hausanschluss nutzen. Gängig sind Windräder mit drei Flügeln und horizontaler Drehachse. Eine Dachmontage auf Wohnhäusern gilt für größere Anlagen wegen störender Resonanzschwingungen als ungeeignet. Kleine, sehr leise Windräder sind die sogenannten Spiralflügler – mit allerdings geringerer Leistung. Alte Anlagen ersetzen Die Landesregierung setzt vor allem darauf, die rund 2.800 Windräder in NRW durch neue, höhere und leistungsstärkere zu ersetzen. Deswegen ist die pauschale Höhenbeschränkung auf 100 Meter weggefallen. Neue Windräder sollen bevorzugt an Autobahn- oder Eisenbahntrassen gebaut werden. Oder im Wald, dort, wo Kyrill große Lücken geschlagen hat und der Wind nachweislich kräftig weht. Für Waldbesitzer kann das eine interessante Einnahmequelle sein. Die geltenden Richtlinien zum Schutz von Anwohnern und Natur sollen aber nicht gelockert werden. Info: NRW-Landesregierung Weitere Beiträge:Windenergieprojekte: Ausschreibungen ergeben ein erfreuliches Bild für BürgerenergiegesellschaftenWindstromtarife werden nächstes Jahr sehr stark um 8,4% gesenktEUROSOLAR schreibt Deutschen und Europäischen Solarpreis 2012 aus / Einsendeschluss Ende Juni