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In den EU-In den EU-Biozidverordnung mangelt es an Transparenz mangelt es an Transparenz

Die Berichterstatterin des Europäischen Parlaments, Christa Klaß (CDU, Deutschland), hat ihren Vorschlag für die zweite Lesung der Biozid-Verordnung vorgelegt. Voraussichtlich im September wird der Umweltausschuss darüber diskutieren.

Bei der Resivion der Verordnung über die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung von Biozidprodukten gibt es zwischen Rat und Parlament noch einige Streitpunkte auszuräumen.

Klaß schlägt vor, dass Wirkstoffe weiterhin im Anhang zur Verordnung aufgeführt werden. „Dem im Ratstext vorgeschlagenen neuen Ansatz – dem zufolge sie mit Durchführungsrechtsakten einzeln genehmigt werden müssten – mangelt es an Transparenz“, schreibt sie zur Begründung. Auch die Umweltverbände hatte die Entscheidung des Ministerrats im letzten Jahr als „giftiges Weihnachtsgeschenk“ kritisiert (EU-News 23.12.2010). Sie waren aber auch schon mit den verwässerten Ergebnissen der ersten Parlamentsabstimmung nicht einverstanden (EU-News 22.09.2010). Es geht um nichts weniger als den Geltungsbereich der Verordnung und damit die Ausweitung der EU-Vorschriften auf neue Produkte oder Produktgruppen. Wer da wie entscheidet, ist letztlich wichtig für den Grad an Kontrolle über Gifte in unserer Umwelt und den Einfluss von Industriekreisen. Im Vorschlag ist eine einheitliche zentralisierte Zulassung von Bioziden wie Schädlingsbekämpfungsmittel, Holzschutzmittel und Haushaltsinsektiziden vorgesehen. Ist ein Produkt einmal erlaubt, kann es EU-weit Anwendung finden.

Pressemitteilung: DNR








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