Werbung Konflikt zwischen Radar und Windenergie lösbar Forschungs-Mitteilungen Techniken-Windkraft Windenergie Windparks 6. Juni 20146. Juni 2014 Die technischen und juristischen Gutachter der TU Berlin machten in ihrer „Flugsicherheitsanalyse der Wechselwirkungen von WEA und DVOR/VOR der DFS“ sehr deutlich, dass das bisherige Bewertungsverfahren der Deutschen Flugsicherung über den Einfluss von Windenergieanlagen methodisch und wissenschaftlich fragwürdig ist. / Foto: HB Investitionen in Milliardenhöhe möglich Der Geschäftsführer des Bundesverbandes WindEnergie, Henning Dettmer, ist nach der Vorlage des Gutachtens der TU Berlin zuversichtlich, dass sich die bestehenden Konflikte zur Windenergie noch in diesem Jahr lösen lassen. (WK-intern) – Allein an der schleswig-holsteinischen Ostküste geht es um Investitionen von rund einer Milliarde Euro in den kommenden Jahren. Bundesweit sind zurzeit rund vier Gigawatt Windleistung von den Radaranlagen betroffen. Das schleswig-holsteinische Energiewendeministerium hatte die Ergebnisse einer zweiten Studie zur Beeinflussung von Windenergieanlagen auf Radaranlagen der Deutschen Flugsicherung vorgestellt. Die technischen und juristischen Gutachter der TU Berlin machten in ihrer „Flugsicherheitsanalyse der Wechselwirkungen von WEA und DVOR/VOR der DFS“ sehr deutlich, dass das bisherige Bewertungsverfahren der Deutschen Flugsicherung über den Einfluss von Windenergieanlagen methodisch und wissenschaftlich fragwürdig ist. Die Gutachter der TU Berlin empfehlen allen Antragstellern, gegen die Ablehnung der BAF unbedingt Einspruch einzulegen, auch wenn der Bescheid bereits älter ist als ein Jahr. „Massiv sind in den letzten Jahren Investitionen in die Energiewende blockiert worden. Die aktuellen Gutachten der FCS Flight Calibration Services GmbH und der TU Berlin, aber auch die jüngste Entscheidung des Verwaltungsgerichts Oldenburg (VG Oldenburg vom 05.02.2014, 5 B 6430/13) unterstreichen, dass wir keine weiteren juristischen Auseinandersetzungen brauchen, sondern eine auf wissenschaftlichen Kriterien fußende Lösung. Diese herbeizuführen, ist Aufgabe der Bundesregierung. Das Bundesverkehrsministerium hatte nach Beschlüssen der Umweltministerkonferenz und der Verkehrsministerkonferenz gegenüber den Bundesländern auch zugesagt, eine Lösung vorzulegen. Weitere Verzögerungen einer Umsetzung sind nicht mehr hinnehmbar“, machte Henning Dettmer deutlich. Downloads: Umfrage des Bundesverbandes WindEnergie zur Radarproblematik Gutachten der TU Berlin PM: BEW Weitere Beiträge:WindEnergy Hamburg 2018“: WINDSOURCING.COM zeigt neue Produkte und vernetzt Hersteller und KundenEröffnung einer neuen Wind-Stromleitung von Schleswig-Holstein nach NiedersachsenAufbau des ersten privat finanzierten 250 MW Windprojekt in Ägypten