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EU-Kommission führt Anpassung der Produkthaftungsregeln an digitales Zeitalter und Kreislaufwirtschaft verbindlich ein

EU Umweltbüro
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Die Produkthaftungsregelung der EU wurde 1985 eingeführt, um diejenigen zu entschädigen, die durch ein defektes Produkt körperliche Verletzungen oder Sachschäden erlitten haben.

  • Dafür wird im Gegenzug jegliche politische Haftung ausgeschlossen
  • Produktsicherheit in der EU wird nach fast 40 Jahren auf eine Schadensersatzpflicht transformiert
  • EU passt Produkthaftungsregeln an digitales Zeitalter und Kreislaufwirtschaft an

(WK-intern) – Seitdem haben technologische Entwicklungen, neue Kreislaufwirtschaftsmodelle und immer mehr globale Lieferketten das Updaten der Regeln für unerlässlich gemacht.

Die neuen Regeln decken jetzt auch noch explizit Produkte wie Software, KI-Systeme oder produktbezogene digitale Dienstleistungen ab.

Diese Veränderungen kommen sowohl Verbrauchern als auch Herstellern zugute. Die Verbraucher werden es leichter haben, vor Gericht Schadenersatz zu beanspruchen, während die Hersteller von klaren Regeln für digitale Produkte und Kreislaufwirtschaftsmodelle profitieren werden. Darüber hinaus werden harmonisierte Haftungsregeln in der gesamten EU dazu beitragen, die Geschäftskosten zu senken und den Unternehmen die Sicherheit zu geben, die sie benötigen, um in innovative Produkte zu investieren. Diese neuen Vorschriften berücksichtigen auch die steigende Anzahl von Produkten auf dem EU-Markt, die außerhalb der EU hergestellt werden, indem sichergestellt wird, dass es immer einen Wirtschaftsteilnehmer innerhalb der Union gibt, von dem ein Opfer eine Entschädigung verlangen kann. Schließlich gilt diese Bestimmung auch für Produkte, die über Online-Plattformen verkauft werden.

Produktsicherheit in der EU

Die Produktsicherheit bleibt oberste Priorität in der EU, um die Verbraucher zu schützen, Innovationen zu fördern und einen fairen und wettbewerbsfähigen Binnenmarkt zu gewährleisten. Die Produktsicherheitsgesetze stellen sicher, dass alle im EU-Binnenmarkt verkauften Waren strenge Sicherheits-, Gesundheits- und Umweltstandards erfüllen. Die Allgemeine Produktsicherheitsrichtlinie gilt für Non-Food-Produkte und alle Vertriebskanäle. Sie stellt spezifische Verpflichtungen für Unternehmen fest, um sicherzustellen, dass alle Konsumgüter in der EU sicher sind. Viele Produkte benötigen eine CE-Kennzeichnung, die bestätigt, dass sie EU-konform sind, bevor sie verkauft werden können. Wenn ein Produkt als unsicher gilt, werden Warnungen über Safety Gate ausgegeben, ein schnelles Alarmsystem, das es EU-Ländern ermöglicht, Informationen über gefährliche Non-Food-Produkte zu teilen, was schnelle Korrekturmaßnahmen ermöglicht. Wenn es um Lebensmittel geht, hat die EU einige der höchsten Standards für Lebensmittelsicherheit in der Welt. Diese werden durch das Allgemeine Lebensmittelgesetz geregelt und von der Farm to Fork-Strategie unterstützt, die sicherstellt, dass die Lebensmittelsysteme fair, gesund und umweltfreundlich sind.

PM: EU-Umweltbüro








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