Werbung Wildwest in der Energiewende: Kampf um knappe Flächen wird mit harten Bandagen ausgetragen Finanzierungen Solarenergie Windenergie Windparks Wirtschaft 10. Februar 2023 Hinweis: Die Bildrechte zu den Beitragsfotos finden Sie am Ende des Artikels „Im Kontext der Energiewende wenden einzelne Projektentwickler und Investoren zunehmend Wildwest-Methoden an, um Zugriff auf die knappen Flächen zu erhalten – häufig zum Nachteil langjähriger Bestandsnutzer. (WK-intern) – Mittlerweile kommen fast täglich Mandanten mit entsprechenden Streitfällen auf uns zu.“ Das sagt Dr. Sebastian Baum, Experte für Real Estate im Hamburger Büro der internationalen Kanzlei Watson, Farley & Williams. Hintergrund: Der rasante Ausbau erneuerbarer Energien führt zu einer weitreichenden Verknappung geeigneter Grundstücksflächen für Photovoltaik- und Windkraftanlagen. Deshalb liefern sich Projektentwickler und Investoren bei Windkraft- und Photovoltaikprojekten einen harten Wettbewerb nicht nur um freie Flächen, sondern auch um solche, die eigentlich durch langfristige Nutzungsverträge gesichert sind. Diese Auseinandersetzungen werden mit harten Bandagen und bisweilen grenzwertigen Methoden geführt. So bietet man beispielsweise Grundstückseigentümern Prämien dafür an, dass sie seit Jahren laufende Nutzungsverträge mit Bestandsbetreibern kündigen, oder prüft Nutzungsverträge aggressiv auf Schwachstellen, die eine vorzeitige Kündigung ermöglichen könnten. Es kommt sogar vor, dass den Eigentümern beim Abschluss von neuen (Repowering-)Nutzungsverträgen während der Laufzeit der Bestandsverträge falsche Tatsachen vorgespiegelt werden, was beispielsweise vermeintliche Absprachen zwischen „neuen“ und „alten“ Betreibern betrifft. Einschätzung: Die Interessenten machen sich strategisch gewisse Unschärfen des deutschen Gewerbemietrechts zunutze. Viele Nutzungsverträge für Windkraft- und Photovoltaikanlagen, die um die Jahrtausendwende geschlossenen wurden, entsprechen nicht der aktuellen Rechtsprechung zu § 550 BGB, wonach befristete langjährige Mietverträge der Schriftform bedürfen. Sie können deshalb rein formal mit der gesetzlichen Kündigungsfrist gekündigt werden. Den Bestandsmietern, die sich in Treu und Glauben auf die Vertragsbeziehung verlassen haben, drohen dadurch teure und zeitintensive Auseinandersetzungen und schlimmstenfalls erhebliche wirtschaftliche Nachteile. Bislang muss in jedem Einzelfall entschieden werden, ob entsprechende Kündigungen tatsächlich rechtswirksam oder neue Vertragsabschlüsse während der Laufzeit der Bestandsverträge anfechtbar oder treuwidrig sind. Dabei kommt es häufig auf die individuelle Einschätzung des zuständigen Gerichts an. Hier sollte im Interesse aller Beteiligten dringend Rechtssicherheit geschaffen werden. Außerdem ist zu wünschen, dass alle Marktteilnehmer sich an grundlegende ethische Standards halten, wie sie beispielsweise im Bundesverband Windenergie (BWE) diskutiert werden. Andernfalls besteht die Gefahr, dass aufgrund mangelnden Vertrauens die zwingend notwendigen Flächen für moderne Energieerzeugung nicht verfügbar gemacht werden. Watson Farley & Williams ist eine international tätige Anwaltskanzlei, deren Schwerpunkt auf den Sektoren Energie, Transport und Infrastruktur liegt. Mehr als 580 Anwälte an unseren Standorten Athen, Bangkok, Dubai, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, Hanoi, Hongkong, London, Madrid, Mailand, München, New York, Paris, Rom, Seoul, Singapur und Sydney arbeiten in integrierten Teams zusammen, um unseren Mandanten auf der ganzen Welt eine praxisorientierte, wirtschaftlich ausgerichtete Rechtsberatung zu bieten. PM: Watson Farley & Williams PB: DR. SEBASTIAN BAUM Weitere Beiträge:BEE-Erstbewertung des Papiers der politischen Interims AG Klima: Investitionssicherheit erhalten!21. Sächsischer Windenergietag in Leipzig: Ausbremsung der Windenergie droht zu bleibenEnBW zieht positive Jahresbilanz beim Ausbau der Windkraft an Land