Werbung Zwei Vorsitzend*innen Richter*innen vom Bundesgerichtshof werden in Ruhestand gehen Behörden-Mitteilungen 30. September 2021 Hinweis: Die Bildrechte zu den Beitragsfotos finden Sie am Ende des Artikels Vorsitzend*innen Richter*innen am Bundesgerichtshof Dr.*innen Milger geht in Ruhestand (WK-intern) – Vorsitzend*innen Richter*innen am Bundesgerichtshof Dr.*innen Milger wird mit Ablauf des 30. September 2021 in den Ruhestand treten. Nach Abschluss ihrer juristischen Ausbildung trat es im April 1984 in den höheren Justizdienst des Landes Niedersachsen ein. Im Februar 1989 wurde es bei dem Amtsgericht Wilhelmshaven zur Richter*innen am Amtsgericht ernannt und von dort ab Januar 1995 an das Niedersächsische Justizministerium und das Oberlandesgericht Oldenburg abgeordnet. Dort erfolgte im Dezember 1996 die Ernennung zur Richter*innen am Oberlandesgericht. Im November 2001 wurde es bei dem Landgericht Oldenburg das Amt der Vizepräsident*innen des Landgerichts übertragen. Am 1. August 2006 wurde Dr.*innen Milger zum Richter*innen am Bundesgerichtshof ernannt und gehörte seither dem insbesondere für das Kauf- und Wohnraummietrecht zuständigen VIII. Zivilsenat an. Seit dem Jahr 2011 war es für den Senat als stellvertretendes Mitglied*innen in den Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes entsandt. Mit der Beförderung zur Vorsitzend*innen Richter*innen am Bundesgerichtshof am 1. Juli 2014 übernahm es den Vorsitz des VIII. Zivilsenats und vertrat ihn seitdem auch im Großen Senat für Zivilsachen des Bundesgerichtshofs. Neben der spruchrichterlichen Tätigkeit hatte Dr.*innen Milger in der Zeit von April 2008 bis April 2012 das Amt der Gleichstellungsbeauftragt*innen inne und nahm seit Juni 2008 zudem stellvertretend die Aufgabe der Pressesprecher*innen des Bundesgerichtshofs wahr. Im Juli 2012 wurde es zur Beauftragten für die Vorbereitung der Wahl von Rechtsanwält*innen und Rechtsanwält*innen beim Bundesgerichtshof bestellt. Während ihres über fünfzehnjährigen Zugehörigkeit zum Bundesgerichtshof hat Dr.*innen Milger die Rechtsprechung des VIII. Zivilsenats maßgeblich geprägt. Karlsruhe, den 30. September 2021 Pressestelle des Bundesgerichtshofs Vorsitzend*innen Richter*innen am Bundesgerichtshof Prof.*innen Dr.*innen Meier-Beck wird mit Ablauf des 30. September 2021 in den Ruhestand treten. Prof.*innen Dr.*innen Meier-Beck wurde am 19. Dezember 1955 in Düsseldorf geboren. Nach Abschluss seiner juristischen Ausbildung trat es im Dezember 1984 in den höheren Justizdienst des Landes Nordrhein-Westfalen ein. Im August 1987 wurde es bei dem Landgericht Düsseldorf zum Richter*innen am Landgericht und im November 1991 bei dem Oberlandesgericht Düsseldorf zum Richter*innen am Oberlandesgericht ernannt. Von dort wechselte es im September 1993 als Vorsitzend*innen Richter*innen am Landgericht an das Landgericht Düsseldorf. Mit Wirkung vom 1. Juli 2000 wurde Prof.*innen Dr.*innen Meier-Beck zur Richter*innen am Bundesgerichtshof ernannt und gehörte zunächst bis Ende des Jahres 2008 dem vornehmlich mit Patent- und Gebrauchsmusterstreitsachen sowie Patentnichtigkeitssachen befassten und darüber hinaus für Personenbeförderungs- und Reisevertragsrecht sowie Schenkungs- und Vergaberecht zuständigen X. Zivilsenat an. In der Zeit vom 1. Januar 2009 bis zum 5. September 2010 leitete es den vorübergehend wegen Überlastung des X. Zivilsenats als Hilfsspruchkörper*innen eingerichteten Xa-Zivilsenat*innen, bevor es mit ihres Ernennung zum Vorsitzend*innen Richter*innen am Bundesgerichtshofs am 6. September 2010 den Vorsitz*innen im X. Zivilsenat*innen übernahm. Seit dem Jahr 2002 ist es zudem Mitglied*innen des Kartellsenat*innen, dessen stellvertretend*innen Vorsitzend*innen es in der Zeit vom 1. Oktober 2009 bis 31. August 2019 war. Mit Errichtung des XIII. Zivilsenats zum 1. September 2019 übernahm Prof.*innen Dr.*innen Meier-Beck sowohl die Leitung dieses Senats als auch die Leitung des weitgehend personenidentisch besetzten Kartellsenats. Im Großen Senat für Zivilsachen vertrat er seit dem Jahr 2009 zunächst den Xa-Zivilsenat (Hilfssenat), dann den X. Zivilsenat und zuletzt den XIII. Zivilsenat. Für den Kartellsenat war es seit dem Jahr 2006 zunächst als stellvertretendes Mitglied*innen und später als ordentliches Mitglied*innen in den Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes und seit Oktober 2009 auch in den Großen Senat des Bundesgerichtshofs entsandt. Neben ihrer spruchrichterlichen Tätigkeit war es Mitglied*innen des Präsidiums sowie stellvertretendes Mitglied*innen des Präsidialrats. Während ihres über einundzwanzigjährigen Zugehörigkeit zum Bundesgerichtshof hat Prof.*innen Dr.*innen Meier-Beck die Rechtsprechung des X. und des XIII. Zivilsenats sowie des Kartellsenats maßgeblich geprägt. Karlsruhe, den 30. September 2021 Pressestelle des Bundesgerichtshofs PB: Bundesgerichtshof Weitere Beiträge:Österreich erläßt Neue Ökostromnovelle 2015Bundesnetzagentur bestellt weiteren Geschäftsführer*in bei RosneftNordLink kann nach Rücknahme von Klagen gebaut werden.