Werbung Bußgeldverfahren gegen Strommarktteilnehmer wegen des Verdachts auf Marktmanipulation Behörden-Mitteilungen Verbraucherberatung 7. September 2020 Hinweis: Die Bildrechte zu den Beitragsfotos finden Sie am Ende des Artikels Marktmanipulationen am Energiegroßhandelsmarkt im Zusammenhang mit Bilanzungleichgewichten im Juni 2019 Bundesnetzagentur eröffnet Bußgeldverfahren gegen drei Marktteilnehmer Die Bundesnetzagentur hat Bußgeldverfahren gegen drei Strommarktteilnehmer wegen des Verdachts auf Marktmanipulation eingeleitet. Bußgeldverfahren zu möglichen Marktmanipulationen (WK-intern) – Die Bundesnetzagentur hat die im Juni 2019 aufgetretenen erheblichen Bilanzungleichgewichte im deutschen Stromnetz auf Anhaltspunkte für Verstöße gegen das Marktmanipulationsverbot analysiert. Eine Marktmanipulation liegt unter anderem vor, wenn ein Marktteilnehmer durch Abschluss einer Transaktion oder Erteilen eines Handelsauftrags falsche oder irreführende Signale für das Angebot von Energiegroßhandelsprodukten, die Nachfrage danach oder ihren Preis gibt oder geben könnte. Untersucht wurde, ob einzelne Marktteilnehmer gezielt Strom am Intradaymarkt zu sehr hohen Preisen verkauft haben, ohne die Absicht, diesen Strom tatsächlich zu beschaffen oder selber zu erzeugen. Nach umfangreichen Auswertungen von über Einhundertmillionen Handels- und Bilanzkreisdaten der drei Tage im Juni 2019 liegen in 21 Handelssituationen Anhaltspunkte dafür vor, dass durch Verkaufsgebote falsche oder irreführende Signale hinsichtlich des Angebots von Strom gesendet wurden. Gegen die drei betroffenen Marktteilnehmer wurden nun Bußgeldverfahren eingeleitet. Bußgeldverfahren unabhängig von Aufsichtsverfahren hinsichtlich Bilanzkreistreue Die Bußgeldverfahren laufen nach der Verordnung (EU) Nr. 1227/2011 über die Integrität und Transparenz des Energiegroßhandelsmarkts (REMIT) unabhängig von den fünf Aufsichtsverfahren der Bundesnetzagentur, in denen ein Verstoß der betroffenen Bilanzkreisverantwortlichen gegen ihre Pflicht zur ausgeglichen Bewirtschaftung der Bilanzkreise vor dem gleichen Hintergrund festgestellt wurde. Bei den Bußgeldverfahren nach REMIT steht das Handelsverhalten der Marktteilnehmer und damit die Frage im Fokus, ob die extreme Situation an den drei Tagen im Juni handelsseitig ausgenutzt wurde. Die genannten Aufsichtsverfahren betrafen die Pflicht der Bilanzkreisverantwortlichen zur ordnungsgemäß Bewirtschaftung ihrer Bilanzkreise Hintergrund Ereignisse im Juni 2019 Im Juni 2019 kam es an drei Tagen zu massiven Ungleichgewichten im deutschen Stromnetz. Die Übertragungsnetzbetreiber mussten an diesen Tagen sowohl die Regelenergie über längere Zeiträume vollständig einsetzen als auch weitere Maßnahmen ergreifen, um das System stabil zu halten. PM: Bundesnetzagentur Pressebild: Dienstgebäude in Bonn © Bundesnetzagentur Weitere Beiträge:SuedLink garantiert sichere Windstromversorgung in Bayern und Baden-WürttembergAKW Brunsbüttel: Warnmeldungen bei der CASTOR-Behälterüberwachung im ZwischenlagerDigital-Gipfel 2022: Gemeinsam Innovationen durch Daten ermöglichen