Bußgeldverfahren gegen Strommarktteilnehmer wegen des Verdachts auf Marktmanipulation Behörden-Mitteilungen Verbraucherberatung 7. September 2020 Werbung Marktmanipulationen am Energiegroßhandelsmarkt im Zusammenhang mit Bilanzungleichgewichten im Juni 2019 Bundesnetzagentur eröffnet Bußgeldverfahren gegen drei Marktteilnehmer Die Bundesnetzagentur hat Bußgeldverfahren gegen drei Strommarktteilnehmer wegen des Verdachts auf Marktmanipulation eingeleitet. Bußgeldverfahren zu möglichen Marktmanipulationen (WK-intern) - Die Bundesnetzagentur hat die im Juni 2019 aufgetretenen erheblichen Bilanzungleichgewichte im deutschen Stromnetz auf Anhaltspunkte für Verstöße gegen das Marktmanipulationsverbot analysiert. Eine Marktmanipulation liegt unter anderem vor, wenn ein Marktteilnehmer durch Abschluss einer Transaktion oder Erteilen eines Handelsauftrags falsche oder irreführende Signale für das Angebot von Energiegroßhandelsprodukten, die Nachfrage danach oder ihren Preis gibt oder geben könnte. Untersucht wurde, ob einzelne Marktteilnehmer gezielt Strom am Intradaymarkt zu sehr hohen Preisen verkauft