Bußgeldverfahren gegen Strommarktteilnehmer wegen des Verdachts auf Marktmanipulation Behörden-Mitteilungen Verbraucherberatung 7. September 2020 Werbung Marktmanipulationen am Energiegroßhandelsmarkt im Zusammenhang mit Bilanzungleichgewichten im Juni 2019 Bundesnetzagentur eröffnet Bußgeldverfahren gegen drei Marktteilnehmer Die Bundesnetzagentur hat Bußgeldverfahren gegen drei Strommarktteilnehmer wegen des Verdachts auf Marktmanipulation eingeleitet. Bußgeldverfahren zu möglichen Marktmanipulationen (WK-intern) - Die Bundesnetzagentur hat die im Juni 2019 aufgetretenen erheblichen Bilanzungleichgewichte im deutschen Stromnetz auf Anhaltspunkte für Verstöße gegen das Marktmanipulationsverbot analysiert. Eine Marktmanipulation liegt unter anderem vor, wenn ein Marktteilnehmer durch Abschluss einer Transaktion oder Erteilen eines Handelsauftrags falsche oder irreführende Signale für das Angebot von Energiegroßhandelsprodukten, die Nachfrage danach oder ihren Preis gibt oder geben könnte. Untersucht wurde, ob einzelne Marktteilnehmer gezielt Strom am Intradaymarkt zu sehr hohen Preisen verkauft
Versorgungssicherheit: Bundesnetzagentur eröffnet Aufsichtsverfahren gegen sechs Bilanzkreisverantwortliche Aktuelles Behörden-Mitteilungen Technik 22. Oktober 2019 Werbung Reaktion auf Bilanzungleichgewichte im Juni 2019 (WK-intern) - Die Bundesnetzagentur hat Aufsichtsverfahren gegen sechs Bilanzkreisverantwortliche im Zusammenhang mit den im Juni 2019 aufgetretenen erheblichen Bilanzungleichgewichten im deutschen Stromnetz eingeleitet. Aufsichtsverfahren zu möglichen Pflichtverstößen Bereits im Juli 2019 hat die Bundenetzagentur ein strukturelles Maßnahmenpaket zur Stärkung der Bilanzkreistreue vorgeschlagen, um auf Fehlanreize aus dem Ausgleichenergiepreissystem zu reagieren. Mit der Einleitung der Aufsichtsverfahren geht die Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur nun dem Anfangsverdacht nach, dass einzelne Bilanzkreisverantwortliche durch pflichtwidriges Verhalten Systemungleichgewichte mitverursacht haben. Die Übertragungsnetzbetreiber haben in diesem Zusammenhang sechs auffällige Bilanzkreisverantwortliche bei der Bundesnetzagentur angezeigt. Im Rahmen des Aufsichtsverfahren wird geprüft, ob diese Bilanzkreisverantwortlichen ihren Pflichten