Werbung Kommunalrichtlinie bietet noch mehr Unterstützung für Klimaschutz vor Ort Behörden-Mitteilungen Ökologie Verbraucherberatung 25. Juni 2019 Hinweis: Die Bildrechte zu den Beitragsfotos finden Sie am Ende des Artikels Mehr Förderung für Strukturwandelprojekte in Kohlerevieren und erstmals Gelder für die optimierte Erfassung von Deponiegasen (WK-intern) – Das Bundesumweltministerium baut die erfolgreiche Förderung des Klimaschutzes in Kommunen weiter aus. Um die Strukturentwicklung in den Kohlerevieren zu unterstützen, können Antragsteller aus den betroffenen Regionen ab sofort eine um bis zu 15 Prozentpunkte erhöhte Förderquote erhalten. Ebenfalls neu: die optimierte Erfassung von Deponiegasen, die in Deponien mit Siedlungsabfällen entstehen. Förderanträge können vom 1. Juli bis zum 30. September 2019 gestellt werden. Bundesumweltministerin Svenja Schulze: „Die Kommunalrichtlinie ist ein Erfolgsmodell. Seit 2008 wurden bereits mehr als 15.000 Projekte in über 3.500 Kommunen gefördert. Um die Kommunen bei neuen Herausforderungen, wie dem anstehenden Kohleausstieg und der Klimaziele für die Abfallwirtschaft bestmöglich zu unterstützen, haben wir die Förderung weiter ausgebaut.“ Mit den erhöhten Förderquoten für Antragsteller aus Kohlerevieren setzt das BMU bereits erste Maßnahmen aus dem Strukturstärkungsgesetz um, das derzeit für die Kohleregionen erarbeitet wird. Die neue Förderung zur besseren Erfassung von Deponiegasen aus kommunalen Deponien ist wiederum ein wichtiger Beitrag, um die Klimaziele in der Abfallwirtschaft zu erreichen. Die Kommunen können damit Anlagen fördern lassen, die den Austritt von Methangasen aus ihren Deponien verhindern und über den derzeitigen technischen Standard hinausgehen. Das so gewonnene Gas können sie zum Beispiel für ihre Energieversorgung nutzen. Methan hat ein 28-mal größeres Treibhausgaspotential als CO2. Die verbesserte Erfassung der Deponiegase kann in Deutschland darum zu einer zusätzlichen jährlichen Einsparung von 1,2 Millionen Tonnen CO2 führen. Das umfangreiche Förderangebot der Kommunalrichtlinie reicht von der Verbesserung der Radverkehrsinfrastruktur, der Sanierung von Beleuchtungs- und Lüftungsanlagen und klimafreundlichen Maßnahmen in den Bereichen Abfall, Abwasser und Trinkwasser bis hin zu Klimaschutzkonzepten und –managern, Fokusberatungen und Energiemanagementsystemen. Weitere Informationen Anträge für die Kommunalrichtlinie können jedes Jahr vom 1. Juli bis zum 30. September sowie vom 1. Januar bis zum 31. März beim Projektträger Jülich gestellt werden. Detaillierte Informationen zu den einzelnen Förderschwerpunkten sowie zur Antragstellung finden Sie unter: www.klimaschutz.de/kommunalrichtlinie Bei Fragen rund um die Förderung bietet das Service- und Kompetenzzentrum: Kommunaler Klimaschutz (SK:KK) im Auftrag des Bundesumweltministeriums kostenfreie Beratung an (telefonisch unter 030 39001-170 oder per E-Mail unter skkk@klimaschutz.de) Internet: www.klimaschutz.de/kommunalrichtlinie PM: BMU Braunkohlekraftwerk in Nordrhein-Westfalen / Foto: HB Weitere Beiträge:Sind CO2-Zertifikate wirklich ein nützliches Werkzeug bei Klimakatastrophen?Sturmtief Ignatz: Störungen durch starkes UnwetterStudie zeigt Szenarien und Transformationspfade für den Weg in ein optimiertes, CO2-armes Energiesys...