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Konsultation zum Bodenschutz beim Stromnetzausbau

Homann (FDP), Präsident*innen der Bundesnetzagentur / Pressebild
Hinweis: Die Bildrechte zu den Beitragsfotos finden Sie am Ende des Artikels

Präsident Homann: „Schutz des Bodens ist zentrales Anliegen bei Erdkabelprojekten“

(WK-intern) – Die Bundesnetzagentur startet heute die Konsultation eines Rahmenpapiers zum Bodenschutz bei Erdkabelprojekten des Stromnetzausbaus.

Öffentlichkeit, Behörden, Umwelt- und Bodenexperten aber auch Land- und Forstwirte sowie Verbände können dazu nun Stellung nehmen.

„Wir können das Stromnetz nur langfristig erfolgreich ausbauen, wenn wir das umweltverträglich gestalten“, sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. „Erdkabel greifen stärker in den Boden ein als Freileitungen. Daher gilt es den Boden und seine natürliche Funktion besonders zu schützen. Dafür schaffen wir die entsprechenden Rahmenbedingungen.“

Die Übertragungsnetzbetreiber sollen sich in den einzelnen Planungsstufen des Stromnetzausbaus an dem Leitfaden zum Bodenschutz orientieren. Dies gilt insbesondere für Stromleitungen, die in Gleichstrom-Technik als Erdkabel errichtet werden. Der Boden wird durch das Ausheben und Wiedereinsetzen von Bodenmaterial im Kabelgraben und die dazugehörigen Baumaßnahmen besonders beansprucht.

Kernpunkte des Rahmenpapiers

Zu den Kernpunkten des Papiers zählen Hinweise zum vorsorgenden, baubegleitenden und nachsorgenden Bodenschutz. So werden für die einzelnen Verfahrensschritte Anforderungen an die Untersuchungen und die Eingriffe in die Böden formuliert.

Beispielsweise sollen die Übertragungsnetzbetreiber für sehr empfindliche Böden besondere Schutzmaßnahmen zur Planfeststellung herausarbeiten. Für den Bau der Vorhaben soll ein baubegleitendes Bodenschutzkonzept erarbeitet werden, das Aussagen zum Boden- und Materialmanagement sowie zum Maschineneinsatz trifft. Auch zur Bodenkundlichen Baubegleitung werden Aussagen getroffen und Anforderungen zur Dokumentation der Baumaßnahme und der durchgeführten Bodenschutzmaßnahme formuliert.

Konsultation bis 15. Februar 2019

Das Rahmenpapier ist auf der Internetseite der Bundesnetzagentur unter www.netzausbau.de/bodenpapier-2018 abrufbar. Schriftliche Stellungnahmen können bis zum 15.02.2019 eingereicht werden. Nach Abschluss der Konsultation stellt die Bundesnetzagentur das finale Papier ebenfalls auf der Website www.netzausbau.de zur Verfügung.

PM: Bundesnetzagentur

Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur / Pressebild








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