Werbung


Landesentwicklungsplan NRW mit Schwachstellen für den Ausbau von Solar- und Windenergie

Die von der Kommission vorgeschlagene Deregulierung des Energiehandels würde Kernelemente der deutschen Energiewende wie den Einspeisevorrang für Erneuerbare oder Vergütungssätze für Strom aus Solar- und Windkraftanlagen als Handelshemmnis angreifbar Die von der Kommission vorgeschlagene Deregulierung des Energiehandels würde Kernelemente der deutschen Energiewende wie den Einspeisevorrang für Erneuerbare oder Vergütungssätze für Strom aus Solar- und Windkraftanlagen als Handelshemmnis angreifbar machen. / Fotos: HB
Hinweis: Die Bildrechte zu den Beitragsfotos finden Sie am Ende des Artikels

Der neue Landesentwicklungsplan bringt zahlreiche Verbesserungen für den Ausbau Erneuerbarer Energien.

(WK-intern) – Für den Landesverband Erneuerbare Energien NRW sind allerdings auch noch einige Hausaufgaben zu erledigen, damit die Landesregierung ihre eigenen Ziele beim Ausbau Erneuerbarer Energien erreichen kann.

Mit den Stimmen der beiden Regierungsfraktionen CDU und Bündnis 90/Die Grünen hat der NRW-Landtag den neuen Landesentwicklungsplan (LEP) auf den Weg gebracht – und damit auch wichtige Weichen für den weiteren Ausbau von Solar- und Windenergie gestellt.

Das Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) verpflichtet bekanntlich Nordrhein-Westfalen, bis 2032 insgesamt mindestens 1,8 Prozent der Landesfläche für die Windenergienutzung zur Verfügung zu stellen. Die Landesregierung hat sich entschlossen, die dafür notwendigen Flächenausweisungen sieben Jahre früher – also bereits 2025 – planerisch vorzunehmen. Um diesen – auch im Bundesländervergleich vorbildlichen – Zeitplan umzusetzen, ist mit dem neuen LEP der erste Meilenstein geschafft. Im zweiten Schritt sollen die sechs Planungsregionen auf der Grundlage des neuen LEP ihre Regionalpläne aufstellen beziehungsweise anpassen, damit die Ausweisung der neuen Flächen im nächsten Jahr abgeschlossen wird. Die Arbeiten in den Planungsregionen haben bereits begonnen.

Der Landesverband Erneuerbare Energien NRW (LEE NRW) begrüßt sowohl das neue verbindliche Flächenziel als auch den ambitionierten Zeitplan. „Der Ausbau der Windenergie hat in NRW über Jahre hinweg neben dem fehlenden politischen Rückenwind auch infolge fehlender Flächen gelahmt. Dieses Hemmnis hat die Landespolitik nun beseitigt“, lobt der LEE NRW-Vorsitzende Hans-Josef Vogel die neuen Flächenvorgaben. Positiv bewertet er die Neuerung, dass künftig auch in (Nutz-)Wäldern, Gewerbe- und Industrieflächen Windenergieanlagen geplant und errichtet werden können.

Der LEE NRW erhofft sich von den beschlossenen LEP-Änderungen zahlreiche Vereinfachungen für den weiteren Windenergieausbau. „Auch die Kommunen können und sollen über die Regionalplanung hinaus Flächen ausweisen“, sagt Vogel. „Allerdings ist für uns unverständlich, dass das Land nicht einen einheitlichen Kriterienkatalog für ganz NRW erarbeitet hat, sondern jede Planungsbehörde nach eigenen Standards arbeitet. So wollen die Regionalräte Arnsberg und Detmold durch die Hintertür wieder eine 1000-Meter-Abstandsregelung zwischen Windparks und Wohnsiedlungen einführen.“

Nicht die einzige Schwachstelle im neuen LEP aus Sicht des LEE NRW:

  • Im Gegensatz zu der ersten Version des LEP-Entwurfs aus dem vergangenen Sommer dürfen Kommunen – anders als die Regionalplanungsbehörden – Windenergieanlagen nicht mehr in sogenannten Bereichen zum Schutz der Natur (BSN) ausweisen. Hans-Josef Vogel: „Eine solche Einschränkung ist weder fachlich noch planungsrechtlich begründbar und reduziert die Möglichkeiten vor Ort, neue Flächen für Windenergieanlagen auszuweisen.“
  • „Auch die neuen Regelungen für die Freiflächen-Photovoltaik bleiben leider hinter den Möglichkeiten und Notwendigkeiten zurück“, kommentiert der LEE NRW-Vorsitzende. Dass NRW insbesondere beim Bau leistungsstarker und kostengünstiger Freiflächenanlagen einen großen Nachholbedarf hat, zeigte die vom LEE NRW Anfang Februar vorgestellte Ausbaubilanz für die Solarenergie im Jahr 2023. Danach ist weniger als drei Prozent der neu installierten Solarleistung auf die Freiflächenanlagen entfallen. Nach Plänen der Bundesregierung soll der weitere Solarausbau jeweils zur Hälfte auf Dach- und Freiflächen erfolgen.
  • Zu einer echten Ausbaubremse hätte sich auch der „Lenkungserlass zur Steuerung des Ausbaus im sogenannten Übergangszeitraum „entwickeln“ können. Das Land hat damit im September 2023 den Privilegierungstatbestand auf Grundlage des Baugesetzbuchs für die Windenergie ausgehebelt. Der LEE NRW hat diesen Erlass von Anfang an für rechtswidrig gehalten und vor der Gefahr einer zeitlichen Delle beim Ausbau der Windenergie bis zur Verabschiedung der sechs Regionalpläne gewarnt. Ein in dieser Woche bekannt gewordenes Urteil des 22. Senats am Oberverwaltungsgericht NRW (OVG) hat dem Lenkungserlass die entscheidende Grundlage entzogen. Das Lenkungsziel des sogenanntes Plansatzes 10.2-13 LEP stellt laut OVG „kein beachtliches Ziel der Raumordnung“ dar. Aufgrund des gesetzgeberischen Paradigmenwechsels komme neuen Plänen auch in einer Übergangsphase keine Ausschlusswirkung mehr zu, so der 22. Senat. Zusätzlich sei der Plansatz viel zu unbestimmt formuliert. „Der gerade beschlossene LEP erweist sich vor diesem Hintergrund zumindest in Teilen schon jetzt als rechtswidrig, was in gleicher Weise den Lenkungserlass erfasst“, betont LEE NRW-Vorstandsmitglied und Rechtsanwalt Franz-Josef Tigges, der das Urteil erstritten hat.

Quintessenz des LEE NRW-Vorsitzenden Hans-Josef Vogel: „Gegenüber dem letzten LEP bietet die Novelle einige Verbesserungen für die Erneuerbaren Energien und damit für den immer dringender werdenden Klimaschutz. Ein Selbstläufer wird der Ausbau von Sonne, Wind und allen anderen regenerativen Energieträger im Land dennoch nicht. So warten alle Akteure beispielsweise seit mehr als einem Jahr auf den neuen Artenschutzleitfaden, die Aktualisierung des Windenergieerlasses oder auch auf den Erlass an alle NRW-Behörden und Kreise, der die eindeutige Vorrangstellung der Erneuerbaren Energien gemäß Erneuerbare-Energien-Gesetz im Genehmigungsverfahren sicherstellt“.

Ein solcher Erlass liegt in Bayern bereits seit über einem Jahr vor: „Es kann nicht sein, dass das bekanntlich nicht gerade windenergiefreundliche Bayern in diesem Punkt an NRW vorbeigezogen ist“, so Hans-Josef-Vogel.

Landesverband Erneuerbare Energien NRW e.V.
Als Dachverband der Erneuerbare-Energien-Branche in Nordrhein-Westfalen bündelt der LEE NRW die Interessen aus allen Bereichen der Energiewende. Zum Verband zählen mittelständische Unternehmen, Verbände und Bürger. Das gemeinsame Ziel: 100% Erneuerbare Energien bis 2045 – in den Bereichen Strom, Wärme und Verkehr. Dafür engagieren sich auch fünf LEE-Regionalverbände als kompetente Ansprechpartner vor Ort. Denn im Energieland Nr. 1 ist die Branche wichtiger Arbeitgeber für 46.000 Beschäftigte, die 2017 ein Umsatzvolumen von 10 Mrd. Euro erwirtschafteten.

PM: Landesverband Erneuerbare Energien NRW e.V.

Landesentwicklungsplan NRW mit Schwachstellen für den Ausbau von Solar- und Windenergie / Foto: HB








Top