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EU-Vorgaben zulassen und langfristige Investitionen in die Wasserkraft schaffen

Doch die Unterstützung naturschutzfachlich und energiewirtschaftlich nicht darstellbarer Vorhaben wie des Kleinwasserkraftwerks an der Schwarzen Sulm durch Mittel der Ökostromförderung – und damit letztlich durch Steuergelder – würde nicht nur die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie konterkarieren, sondern einen negativen Präzedenzfall schaffen, der nicht vorstellbare Auswirkungen auf die gesamte Gewässerlandschaft des Landes sowie darüber hinaus hätte“, so Franz Maier, Präsident des Umweltdachverbandes. / Foto: HB
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Kleinwasserkraft Österreich begrüßt EAG-Verordnungen

(WK-intern) – Rascher Erlass nun dringend geboten! BML und Länder gefordert!

Sehr erfreut zeigt sich Kleinwasserkraft Österreich, dass heute endlich die überfälligen Investitionszuschüsse- und Marktprämienverordnung präsentiert und in Begutachtung geschickt wurden.

Die kurze Begutachtungsfrist ist angesichts der im Wesentlichen unveränderten Systematik und der dringenden Notwendigkeit nachvollziehbar. Kleinwasserkraft Österreich Geschäftsführer Paul Ablinger hält fest: „Wir begrüßen die Verordnungen ausdrücklich. Insbesondere im Bereich der Marktprämien für Neuanlagen kommt es damit zu deutlich realistischeren anzulegenden Werten!“

Langfristig sei die Regierung gefordert, die neuen EU-Vorgaben umzusetzen und die notwendigen stabilen Rahmenbedingungen für langfristige Investitionen in die Wasserkraft zu schaffen. „Aus unserer Sicht braucht es hier einerseits eine automatische Anpassung der Werte an den Baukostenindex, andererseits sollten alle Anlagen, die eine Bewilligung erhalten, auch gefördert werden. Dafür benötigt es allerdings eine EAG-Novelle.“ so Ablinger weiter, der aber besonders Bundesländer und das für Wasserrecht zuständige Landwirtschaftsministerium in die Pflicht nimmt: „Landwirtschaftsministerium und Länder sind bereits seit 21. Februar mit der Umsetzung des überragenden öffentlichen Interesses säumig. Sie müssen nun dringend dafür sorgen, dass die EU-Vorgaben auch in der Praxis Anwendung finden! Ohne bewilligte Neuanlagen und Revitalisierungen gehen die Verbesserungen durch die Verordnungen ins Leere!“

Von besonderer Bedeutung sei daher der Beschluss des Elektrizitätswirtschaftsgesetz und das Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetz das unter Einbeziehung der Wasserkraft unbedingt noch vor dem Sommer beschlossen werden muss! Längst fällige Maßnahmen wie die Verankerung des überragenden öffentlichen Interesses auch in der Landesgesetzgebung sowie die Ausweisung von Beschleunigungsgebieten sei ohnehin obligat!

Über Kleinwasserkraft Österreich
Kleinwasserkraft Österreich vertritt die Interessen der Kleinwasserkraftwerksbranche (Kleinwasserkraftbetreiber, Planer und Zulieferindustrie), ist als gemeinnütziger Verein nach dem Vereinsgesetz organisiert und finanziert sich aus den Beiträgen von rund 1.100 Mitgliedern. Wasserkraft ist aktiver Klimaschutz und das Rückgrat der erneuerbaren Stromerzeugung in Österreich.

Derzeit speisen annähernd 4.000 Kleinwasserkraftwerke ca. 6 Terawattstunden CO2-freien Ökostrom in das öffentliche Versorgungsnetz ein. Sie decken damit mehr als 10 Prozent des österreichischen Strombedarfs und versorgen rund 1,7 Mio. Haushalte (mehr als 50 Prozent der Haushalte in Österreich) mit elektrischer Energie. Bis 2030 kann die Produktion unter entsprechenden Rahmenbedingungen um ca. 3 Terawattstunden gesteigert werden.

PM: Kleinwasserkraft Österreich

Kleinwasser / Foto: HB








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