Werbung Anlagenzertifikat Typ B, Inbetriebsetzungserklärung und Konformitätserklärung für Windanlagen Finanzierungen Produkte Techniken-Windkraft Windenergie Windparks Wirtschaft 10. Januar 2024 Hinweis: Die Bildrechte zu den Beitragsfotos finden Sie am Ende des Artikels FGW e.V. veröffentlicht die zweite Revision des Leitfadens “Anlagenzertifikat Typ B, Inbetriebsetzungserklärung und Konformitätserklärung“ (WK-intern) – FGW e.V. veröffentlicht die zweite Revision des Leitfadens „Anlagenzertifikat Typ B Inbetriebsetzungserklärung und Konformitätserklärung“ zur Unterstützung der Beantragung und Bearbeitung eines Anlagenzertifikats Typ B. Das Dokument wurde von den Vertretern verschiedener Verbände und Zertifizierungsstellen der regelmäßig stattfindenden Verbändegespräche erarbeitet. Die neue Revision des Leitfadens enthält eine umfassende Abhandlung der Themen Inbetriebsetzungserklärung und Konformitätserklärung. Der Leitfaden soll bei der Beantragung und Bearbeitung des „Anlagenzertifikats Typ B“ und des „Anlagenzertifikats Typ B unter Auflage“ eine Unterstützung geben. Das „Anlagenzertifikat (B) unter Auflage“ ist seit dem 05.10.2022 als Beiblatt 2 der TR 8 Rev. 9 veröffentlicht. Der Leitfaden „Anlagenzertifikat Typ B, Inbetriebsetzungserklärung und Konformitätserklärung“ steht ab sofort auf der FGW-Webseite zum Download zur Verfügung: https://wind-fgw.de/themen/zertifzierung-von-eze-eza/ PM: FGW e.V. Fördergesellschaft Windenergie und andere Dezentrale Energien Fördergesellschaft Windenergie und andere Dezentrale Energien gibt Leitfaden „Anlagenzertifikat Typ B, Inbetriebsetzungserklärung und Konformitätserklärung“ heraus / Foto: HB Weitere Beiträge:E.ON: Offshore-Umspannwerk Arkona auf dem Weg in die OstseeEröffnungsfeier zur Erweiterung des Windparks DürnkrutBundesanstalt für Materialforschung überwacht Windparks auf hoher See