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DVGW-Präsident Jörg Höhler zum heutigen Kabinettsbeschluss über das Wärmeplanungsgesetz

PB: Statement von DVGW-Präsident Jörg Höhler zum Entwurf des Wärmeplanungsgesetzes
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Nur wenn sich die Infrastrukturen für eine strom- und gasbasierte Versorgung ergänzen, kann die Wärmewende gelingen

(WK-intern) – Der überarbeitete gemeinsame Entwurf des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) und des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) für ein Gesetz zur Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (Wärmeplanungsgesetz – WPG) wurde heute vom Bundeskabinett beschlossen.

Dazu erklärt Jörg Höhler, Präsident des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches e. V. (DVGW):

„Die vom Bundeskabinett beschlossene Fassung des Wärmeplanungsgesetzes stellt eine deutliche Verbesserung gegenüber dem ersten Entwurf dar. Gut ist, dass die Bundesregierung Wasserstoffnetzen und grünen Gasen eine hohe Bedeutung für die Wärmeplanung zuweist. Richtig ist auch, dass entgegen dem ersten Gesetzentwurf die Energieinfrastrukturbetreiber nun frühzeitig und fortlaufend eingebunden werden sollen. Das ist die zentrale Voraussetzung dafür, dass die spezifischen Bedingungen für eine optimale Wärmeversorgung vor Ort berücksichtigt werden können. Positiv ist weiterhin, dass das Thema Kosteneffizienz Eingang in das Gesetz gefunden hat und seine Regelungstiefe deutlich reduziert wurde.

Unakzeptabel ist allerdings die strukturelle Benachteiligung sowohl von Wasserstoffnetzen als auch grünen Gasen selbst, wie Wasserstoff und Biomethan, gegenüber Strom- und Wärmenetzen.
Diese gilt es umgehend zu beseitigen. Denn der Zielsprint hin zu einer klimaneutralen Ausrichtung der Gasinfrastruktur im Einklang mit den Klimaschutzzielen Deutschlands darf nicht zum Hindernislauf werden. Aus diesem Grund müssen die Gasnetzgebiets­transforma­tionspläne gleichberechtigt neben jenen für Wärmenetze verankert werden. Der für ihre Erstellung entwickelte Leitfaden ist bereits im DVGW-Regelwerk verankert und somit einheitlicher Branchenstandard gemäß Energiewirtschaftsgesetz. Es ist nur folgerichtig, ihn und die Gasnetzgebietstransformationspläne im Wärmeplanungsgesetz zu berücksichtigen.

Im nun folgenden parlamentarischen Prozess erwarten wir eine Kurskorrektur dahingehend, dass die strukturellen Benachteiligungen für Wasserstoffnetze und grüne Gase aufgehoben werden. Klar ist: Nur wenn sich die Infrastrukturen für eine strom- und gasbasierte Versorgung ergänzen, kann die Wärmewende in den knapp 11.000 Gemeinden in Deutschland gelingen.“

DVGW
Der Deutsche Verein des Gas- und Wasserfaches e.V. (DVGW) fördert das Gas- und Wasserfach mit den Schwerpunkten Sicherheit, Hygiene und Umweltschutz. Mit seinen über 13.600 Mitgliedern erarbeitet der DVGW die allgemein anerkannten Regeln der Technik für Gas und Wasser. Klimaneutrale Gase und insbesondere der Zukunftsenergieträger Wasserstoff sind in der Arbeit des DVGW von besonderer Bedeutung. Der DVGW ist die im Energiewirtschaftsgesetz benannte Institution für Wasserstoffinfrastrukturen. Der Verein initiiert und fördert Forschungsvorhaben und schult zum gesamten Themenspektrum des Gas- und Wasserfaches. Darüber hinaus unterhält er ein Prüf- und Zertifizierungswesen für Produkte, Personen sowie Unternehmen. Die technischen Regeln des DVGW bilden das Fundament für die technische Selbstverwaltung und Eigenverantwortung der Gas- und Wasserwirtschaft in Deutschland. Sie sind der Garant für eine sichere Gas- und Wasserversorgung auf international höchstem Standard. Der gemeinnützige Verein wurde 1859 in Frankfurt am Main gegründet. Der DVGW ist wirtschaftlich unabhängig und politisch neutral. Mit neun Landesgruppen und 62 Bezirksgruppen agiert der DVGW auf lokaler sowie überregionaler Ebene und ist in der ganzen Bundesrepublik vertreten. Themen mit bundesweiter oder europäischer Dimension werden durch die Hauptgeschäftsstelle in Bonn mit Büros in Berlin und Brüssel abgedeckt.

PM: Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V. (DVGW)

PB: Statement von DVGW-Präsident Jörg Höhler zum Entwurf des Wärmeplanungsgesetzes








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