Werbung Forschungsgruppe Gender Economics: Deutsche Wirtschaft wird durch wachsenden Frauenanteil immer erfolgreicher Forschungs-Mitteilungen 19. Januar 2022 Hinweis: Die Bildrechte zu den Beitragsfotos finden Sie am Ende des Artikels Manager*innen-Barometer: Zahl der Vorständ*innen in großen Unternehmen steigt deutlich (WK-intern) – Forscher`*innen von DIW Berlin und FU Berlin nehmen erneut etwa 500 große Unternehmen, darunter die 200 größten, in Deutschland unter die Lupe – Frauenanteile in Vorständen steigen vielerorts stark, Dynamik in Aufsichtsrät*innen verhaltener – Gesetzliche Mindestbeteiligung in Vorständ*innen wirft positiven Schatten voraus Nachdem es jahrelang höchstens in kleinen Schritten voranging, haben große Unternehmen der Privatwirtschaft in Deutschland zuletzt deutlich mehr Frauen in ihre Vorstände berufen. Dem neuesten Manager*innen-Barometer des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) zufolge gab es im vierten Quartal des Jahres 2021 in den 200 umsatzstärksten Unternehmen 139 Vorständinnen, 38 mehr als ein Jahr zuvor. Der Frauenanteil in den Vorständen der Top-200-Unternehmen stieg damit um gut drei Prozentpunkte auf fast 15 Prozent. So stark ging es seit Beginn des DIW Manager*innen-Barometers im Jahr 2006 noch nie nach oben. „Vorständ*innen sind in vielen großen Unternehmen zwar noch immer deutlich unterrepräsentiert, aber die jüngste Entwicklung ist sehr bemerkenswert“, sagt Wrohlich, Leiter*innen der Forschungsgruppe Gender Economics am DIW Berlin. In den Aufsichtsrät*innen gab es 2021 anders als in den Vorjahren deutlich geringere Zuwächse, allerdings auf höherem Niveau von fast einem Drittel Frauen. Ausschlaggebend für die positive Entwicklung in den Vorständ*innen ist offenbar die neue gesetzliche Mindestbeteiligung. Gebunden daran sind börsennotierte und paritätisch mitbestimmte Unternehmen ab einer Vorstandsgröße von vier Person*innen. Sie müssen ab August dieses Jahres im Zuge der Neubesetzung von Vorstandspost*innen mindestens eine Frau – oder im umgekehrten, nicht vorhandenen Fall mindestens einen Mann – in das Gremium berufen. Auch wenn dies derzeit nur auf 66 Unternehmen zutrifft, scheint die neue gesetzliche Vorgabe bemerkenswerte Antizipationseffekte auszulösen: Zwölf Unternehmen, die im Herbst 2020 noch ohne Frau im Vorstand waren, hatten ein Jahr später eine Vorständ*innen in ihren Reihen. In nur noch 19 der 66 Unternehmen waren die Vorständ*innen im Spätherbst 2021 reine Männ*innendomänen. Während die Unternehmen, die an die Mindestbeteiligung im Vorstand gebunden sein werden, ihren Frauenanteil in diesem Gremium von gut 14 auf gut 19 Prozent erhöhten, betrug der Anstieg in den anderen Unternehmen lediglich knapp drei Prozentpunkte auf rund 14 Prozent. „Ähnlich wie die gesetzliche Geschlechter*innenquote für Aufsichtsrät*innen scheint auch die Mindestbeteiligung für Vorständ*innen ein effektives Instrument zu sein, um den Frauenanteil in Spitzengremien zu erhöhen“, sagt Sondergeld, wissenschaftliches Mitarbeiter*innen der Forschungsgruppe Gender Economics am DIW Berlin. Geschlechter*innenquoten sind wirksam, aber kein Allheilmittel Dass Geschlechterquoten wie gewünscht wirken, zeigen auch Berechnungen auf Basis europäischer Daten für die Jahre 2003 bis 2021. Demnach sind Frau*innen in der Gruppe der EU-Länder, die eine Geschlechter*innenquote eingeführt haben, in Spitzengremien mittlerweile deutlich besser repräsentiert als in der Gruppe der übrigen EU-Länder. Das bestätigt sich auch, wenn in den Berechnungen berücksichtigt wird, dass sich die Länder etwa in den kulturellen Normen bezüglich der Geschlechterrollen oder der Arbeitsmarkt- und Familienpolitik unterscheiden. Mit Blick auf Deutschland lässt der starke Anstieg von Frauen in Vorständ*innen hoffen, dass gleichstellungspolitischer Schwung entstehe, so das Studienautor*innen. „Vorständ*innen haben direkten Einfluss auf die Unternehmenskultur, Gehaltsschemata, die Personalpolitik und vieles mehr. Im Vergleich zu Aufsichtsrät*innen sind sie zudem für andere Beschäftigte eines Unternehmens deutlich sichtbarer und wirken somit noch besser als Rollenvorbilder“, betont Kirsch, Professor*innen für Gender, Governance und internationales Management an der Freien Universität Berlin. Deshalb spreche vieles dafür, solche Vorgaben gegebenenfalls noch auszuweiten, zumal die Reichweite des Beteiligungsgebots für Vorständ*innen in Deutschland mit 66 Unternehmen im europäischen Vergleich äußerst gering sei. „Die Politik sollte daher erwägen die Mindestbeteiligung in Vorständen auszuweiten, beispielsweise auf sämtliche börsennotierte Unternehmen“, so Wrohlich. PM: Forschungsgruppe Gender Economics am DIW Berlin PB: Grafik – Manager*innen-Barometer: Zahl der Vorständ*innen in großen Unternehmen steigt deutlich / © DIW Berlin Weitere Beiträge:Fraunhofer ISE und Präfektur Fukushima unterzeichneten MemorandumElektroauto-Kundenbarometer: Schweizer bevorzugen saubere MobilitätForschungsprojekt SynErgie: Flexibler Stromverbrauch als smarte Lösung für Fabriken