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Planfeststellungsbeschluss für den Offshore-Windenergiepark „Kaskasi II“ erlassen

PB: Weiterer Ausbau der Offshore-Windenergie / Quelle: Sebastian Fuhrmann, BSH
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Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) hat erstmalig nach Schaffung des wettbewerbsrechtlichen Ausschreibungsrahmens am 07.12.2020 einen Planfeststellungsbeschluss für einen Offshore-Windpark im sogenannten „Übergangssystem“ erlassen.

(WK-intern) – Nordwestlich von Helgoland sollen in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) der Nordsee 38 Windenergieanlagen auf einer Fläche von rund 17 km2 mit einer Gesamtleistung von 342 MW auf Monopile-Gründungen errichtet werden.

Der neue Offshore-Windpark „Kaskasi II“ entsteht zwischen den bereits realisierten Windparks „Amrumbank West“ und „Nordsee Ost“. Die Planfeststellung umfasst mehrere Pilotwindenergieanlagen, für die die Bundesnetzagentur (BNetzA) zusätzliche Netzanbindungskapazität in Höhe von 17 MW zugewiesen hat. Die Monopile-Gründungen sollen vorrangig über ein neuartiges Vibrationsverfahren eingebracht werden. Diese Einbringungsmethode wird als schallärmeres Verfahren im Vergleich zu herkömmlichen Impulsrammungen eingeschätzt. Das neue Installationsverfahren wird engmaschig im Bau überwacht werden. Es wird zusätzlich durch ein BMWi-gefördertes Forschungsvorhaben begleitet.

Der Planfeststellung liegen umfangreiche Bewertungen möglicher Umweltauswirkungen zugrunde. Sie betrachten unter anderem Auswirkungen auf die Vegetation und auf die Tierwelt sowohl im Wasser als auch in der Luft. Zum Schutz der marinen Säuger sind beispielsweise strenge Schallschutzanordnungen erlassen worden. Zur Reduktion schifffahrtsbedingter Auswirkungen auf die Seetaucher ist ein Schiffslogistikkonzept planfestgestellt worden.

Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) ist die zentrale maritime Behörde in Deutschland. Über 1.000 Beschäftigte aus rund 100 Berufen befassen sich mit Aufgaben in der Seeschifffahrt, der Ozeanographie, der nautischen Hydrographie, der Offshore-Windenergie und der Verwaltung. Fünf eigene Vermessungs-, Wracksuch- und Forschungsschiffen operieren in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone von Nord- und Ostsee. Das BSH arbeitet international in mehr als 12 Organisationen und etwa 200 dort angesiedelten Gremien unter anderem bei der Entwicklung internationaler Übereinkommen mit. Das BSH ist eine Bundesoberbehörde und Ressortforschungseinrichtung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur mit Dienstsitzen in Hamburg und Rostock.

PM: BSH

PB: Weiterer Ausbau der Offshore-Windenergie / Quelle: Sebastian Fuhrmann, BSH








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