Werbung


Fördergesellschaft Windenergie revisioniert TR 10 „Bestimmung der Standortgüte nach Inbetriebnahme“

Wann gelten Windräder als ein Windpark? Foto: HB
Hinweis: Die Bildrechte zu den Beitragsfotos finden Sie am Ende des Artikels

Der FGW-Fachausschuss Betriebsdaten & Standortertrag hat am 26.10.2020 die Revision 1 der TR 10 verabschiedet.

(WK-intern) – Die TR 10 spezifiziert die im EEG 2017 festgelegte Überprüfung der Standortgüte nach fünf, zehn und fünfzehn Betriebsjahren.

Um die Vorgaben des EEG zu erfüllen, wurde ein regelbasiertes Verfahren festgelegt, nach welchem entgangene Erträge quantifiziert werden können.

Die Richtlinie stellt weiterhin die Grundlage für die Bestimmung der Standortgüte im Betrieb dar und ist maßgeblich relevant für die Definition der Vergütung für die im Ausschreibeverfahren des EEG 2017 bestehenden Windenergieprojekte.

Einen Schwerpunkt der ersten Überarbeitung der TR 10 betrifft das Kapitel 3 zur Zuordnung der Statusmeldungen und deren Prüfung. Prozess und Umfang der Prüfung durch eine konformitätsbewertende Stelle werden nun deutlich konkretisiert. Neu ist zudem, dass die Zulassung der konformitätsbewertenden Stellen über einen FGW Beirat erfolgt. Dieser Beirat wird momentan gegründet und damit sichergestellt, dass die ersten Konformitätsbescheinigungen für geprüfte Zuordnungslisten in Kürze ausgestellt werden können. Ähnlich wie bei den Referenzerträgen wird die FGW Listen von WEA Typen veröffentlichen für deren Statusmeldungen Konformitätsbescheinigungen vorliegen.

Weitere Änderungen der Revision 1 betreffen die Beschreibung zur Ermittlung der zeitlichen Verfügbarkeit sowie weitere Klarstellungen hinsichtlich der Zuordnungen. Durch die erfolgreichen Tests und vergleichende Datenanalysen der im Fachausschuss vertretenen Gutachter und Betreiber, konnte das detaillierte Verfahren zur Ermittlung entgangener Erträge an entscheidenden Stellen konkretisiert und verdeutlicht werden.

Zur Qualitätssicherung wird mit Revision 1 eingeführt, dass für TR 10 akkreditierte Prüflabore jährlich an einem Ringversuch zur TR 10 teilnehmen müssen. (Interessenten für den ersten Ringversuch im Dezember können sich über info@wind-fgw.de mit dem Betreff „Ringversuch TR10“ melden.)

Die deutsche Fassung der TR 10 Revision 1 „Bestimmung der Standortgüte nach Inbetriebnahme“ kann unter http://www.wind-fgw.de/shop/technische-richtlinien/ bestellt werden. Eine englische Fassung befindet sich momentan in der Übersetzung und wird ebenfalls in den kommenden Wochen zur Verfügung stehen.

PM: FGW e.V. Fördergesellschaft Windenergie und andere Dezentrale Energien

Fördergesellschaft Windenergie revisioniert TR 10 „Bestimmung der Standortgüte nach Inbetriebnahme“ / Foto: HB








Top