TÜV NORD überprüft mit neuem Verfahren Energieerträge von Windparks standortspezifisch Offshore Produkte Techniken-Windkraft Windenergie Windparks Wirtschaft 8. November 2023 Werbung Energieerträge von Windparks standortspezifisch überprüfen (WK-intern) - TÜV NORD für die Bestimmung der Standortgüte nach Inbetriebnahme gemäß TR10 akkreditiert Hat ein Windpark an seinem spezifischen Standort tatsächlich die prognostizierten Erträge erbracht? Für diese Bestimmung der Standortgüte nach Inbetriebnahme wurde TÜV NORD jetzt von der Deutschen Akkreditierungsstelle DAkkS akkreditiert. „Betreiber von Windparks in Deutschland, die durch das EEG 2021 gefördert und vergütet werden, müssen die Standortgüte fünf, zehn und fünfzehn Jahre nach Inbetriebnahme der Windenergieanlagen durch einen akkreditierten Gutachter bestimmen lassen – dies ist Voraussetzung für die weitere Vergütung des erzeugten Stroms“, erläutert Lena Brautmeier, Teamleiterin Wind & Ertrag bei TÜV NORD. Als Grundlage für
TÜV SÜD erhält FGW-Konformitäts-Auszeichnung für Windanlagen Finanzierungen Offshore Produkte Techniken-Windkraft Windenergie Windparks Wirtschaft 23. Mai 2023 Werbung TÜV SÜD erfolgreich beim zweiten Ringversuch nach FGW TR 10 und bei der DAkkS-Akkreditierung (WK-intern) - München. TÜV SÜD hat den Ringversuch 2.0 zur „Bestimmung der Standortgüte nach Inbetriebnahme“ nach FGW TR 10 und die Akkreditierung bei der DAkkS nach DIN EN ISO/IEC 17025 erfolgreich abgeschlossen. Damit ist der Prüf- und Zertifizierungsdienstleister berechtigt, das FGW-Konformitätssiegel zu führen und die Berechnung der Standortgüte gemäß FGW TR10 nach 5, 10 und 15 Betriebsjahren durchzuführen. Die TR 10 der Fördergesellschaft Windenergie und andere Dezentrale Energien (FGW) definiert Verfahren zur Ermittlung und Überprüfung der Standorterträge und der Standortgüte von Windenergie-anlagen (WEA) auf der Grundlage der Betriebsdaten. Die
Windturbinen-Standortgüte: anemos erhält Akkreditierung nach TR10 Produkte Techniken-Windkraft Windenergie Windparks Wirtschaft 17. Dezember 2022 Werbung anemos hat am 22.11.2022 die Akkreditierung zur Bestimmung der Standortgüte nach Inbetriebnahme (TR10) erhalten. (WK-intern) - Die Voraussetzung dafür war die erfolgreiche Teilnahme an den Ringversuchen der Fördergesellschaft Windenergie und andere Dezentrale Energien (FGW e.V.). Das Kernelement der Berechnungen bei anemos ist die inhouse entwickelte Software, die ihre Qualität mit dem erfolgreichen Abschluss des letzten Ringversuches unter Beweis gestellt hat. Zudem besteht hierdurch die Möglichkeit schnell und flexibel auf notwendige Änderungen in der Richtlinie zu reagieren. Durch Mitarbeit in den entsprechenden Gremien der FGW ist zudem sichergestellt, dass anemos immer auf Basis des aktuellen Standes arbeitet und über neueste Entwicklungen unterrichtet ist. Die Bestimmung
Deutsche WindGuard erhält Akkreditierung zur Überprüfung nach TR 10 für Windparks Finanzierungen Offshore Ökologie Produkte Techniken-Windkraft Windenergie Windparks Wirtschaft 17. August 2022 Werbung Deutsche WindGuard für Bestimmung der Standortgüte akkreditiert (WK-intern) - Noch in 2022: Pflicht zur Überprüfung nach TR 10 für erste Windparks im Betrieb Varel - Ab sofort bietet die Deutsche WindGuard Consulting GmbH die Bestimmung der Standortgüte nach Inbetriebnahme gemäß Technischer Richtlinie (TR) 10 der Fördergesellschaft Windenergie und andere Dezentrale Energien (FGW) als akkreditierte Dienstleistung an. Nach erfolgreicher Akkreditierung hat das Unternehmen aus Varel Ende Juli die entsprechende Urkunde von der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) erhalten. Laut Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2017 ist die Standortgüte nach fünf, zehn und 15 Jahren Betriebsdauer einer Windenergieanlage (WEA) auf Basis von Betriebsdaten zu überprüfen. Die TR 10 definiert entsprechende technische
Standortgüte-Bestimmung für Windkraftanlagen nach TR10 Finanzierungen Produkte Techniken-Windkraft Windenergie Windparks Wirtschaft 20. Juni 2022 Werbung WIND-consult ist akkreditiert für die Bestimmung der Standortgüte nach Inbetriebnahme gemäß Technischer Richtlinie 10 (TR10) (WK-intern) - Admannshagen-Bargeshagen - Die Bestimmung der Standortgüte nach Inbetriebnahme muss gemäß EEG von DIN EN ISO IEC 17025 akkreditierten Prüflaboratorien ermittelt werden. Voraussetzung für die Akkreditierung ist die erfolgreiche Teilnahme am Ringversuch zur Bestimmung der Standortgüte, durchgeführt von der Fördergesellschaft Windenergie und anderer Dezentraler Energien e.V. (FGW). WIND-consult konnte nach erfolgreicher Teilnahme am letztjährigen Ringversuch der FGW die Akkreditierung formal beantragen und ist seit dem 01. April 2022 DAkkS akkreditiert für diesen Prüfbereich (Urkundennummer: D-PL-11098-01-00). Herzstück der Berechnungen ist eine von WIND-consult entwickelte Softwareapplikation. Diese wurde im Rahmen
GEO-NET erlangt Akkreditierung für die Bestimmung der Standortgüte von Windanlagen Produkte Techniken-Windkraft Windenergie Windparks Wirtschaft 16. Februar 2022 Werbung GEO-NET erlangt Akkreditierung für die Bestimmung der Standortgüte nach Inbetriebnahme gemäß Technischer Richtlinie 10 (WK-intern) - GEO-NET ist als erstes Gutachterbüro für die Bestimmung der Standortgüte nach Inbetriebnahme gemäß Technischer Richtlinie 10 akkreditiert worden (Registriernummer der Urkunde: D-PL-11132-01-00). Für die Akkreditierung hatte GEO-NET ein eigenes Softwarepaket entwickelt und den vom Arbeitskreis Methodik und Validierung der Fördergesellschaft Windenergie und andere Dezentrale Energien e.V. (FGW) durchgeführten Ringversuch zur korrekten Anwendung der Technischen Richtlinie 10 (TR 10) am 27.07.2021 erfolgreich bestanden. Akkreditierte Gutachten zur Standortgütebestimmung nach Inbetriebnahme dürfen nur Prüflabore ausstellen, die alle bisherigen, sich jährlich wiederholenden Ringversuche bestanden haben. Die Richtlinie regelt die Bestimmung der Standortgüte
TÜV SÜD absolviert im Wind Service Center erfolgreich ersten Ringversuch zur TR10 Forschungs-Mitteilungen Produkte Techniken-Windkraft Windenergie Wirtschaft 15. Dezember 2021 Werbung TÜV SÜD hat den ersten Ringversuch zur „Bestimmung der Standortgüte nach Inbetriebnahme“ nach TR10 erfolgreich abgeschlossen. (WK-intern) - Das geht aus dem Ergebnisbericht hervor, den die Fördergesellschaft Windenergie (FGW) veröffentlicht hat. Der erfolgreiche Abschluss von zwei Ringversuchen ist Voraussetzung für das Führen eines FGW-Konformitätssiegels. Der zweite Ringversuch findet im 1. Halbjahr 2022 statt. Die FGW TR10 definiert Verfahren zur Ermittlung und Überprüfung der Standorterträge und der Standortgüte von Windenergieanlagen (WEA) auf der Grundlage der Betriebsdaten. Die Überprüfung ist nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz 2017 nach 5, 10 und 15 Jahren durchzuführen. Die Grundlage für die Berechnung der Standortgüte sind die Betriebszustände bzw. Status Codes einer WEA.
Online-Veranstaltung: Standorterträge von Windenergieanlagen korrekt berechnen Forschungs-Mitteilungen Veranstaltungen Windenergie Windparks Wirtschaft 11. Juni 2021 Werbung Mit aktuellen Entwicklungen der FGW TR 10 befasst sich das TÜV SÜD Windforum „Meet Your Expert“ am 17. Juni 2021. (WK-intern) - Die FGW TR 10 definiert Verfahren zur Ermittlung und Überprüfung der Standorterträge und der Standortgüte von Windenergieanlagen (WEA) auf Basis der Betriebsdaten. Die Grundlage für die Berechnung der Standortgüte sind die Betriebszustände bzw. Status Codes einer WEA. Die FGW TR 10 definiert fünf Kategorien, denen die Status Codes zugeordnet werden müssen. Diese Zuordnung hat erheblichen Einfluss auf die Vergütung nach EEG 2017 und damit auf den Ertrag einer WEA. Henri Avila und Roman Friedl erklären bei der Veranstaltung, wie Betreiber die
TR 10 Zulassungsverfahren für Standortgüte nach Inbetriebnahme von Windanlagen Finanzierungen Produkte Techniken-Windkraft Windenergie Windparks Wirtschaft 22. April 2021 Werbung FGW e.V. revisioniert TR 10 „Bestimmung der Standortgüte nach Inbetriebnahme“ (WK-intern) - Der FGW-Fachausschuss Betriebsdaten & Standortertrag hat am 31.03.2021 die Revision 2 der TR 10 und das Zulassungsverfahren durch den neugegründeten FGW Beirat „EEG-Kategorisierung“ für die Prüfung von Zuordnungslisten verabschiedet. Die TR 10 spezifiziert die im EEG 2017 bzw. EEG 2021 festgelegte Überprüfung der Standortgüte nach fünf, zehn und fünfzehn Betriebsjahren. Um die Vorgaben des EEG zu erfüllen, wurde ein regelbasiertes Verfahren festgelegt, nach welchem entgangene Erträge quantifiziert werden können. Die Richtlinie stellt weiterhin die Grundlage für die Bestimmung der Standortgüte im Betrieb dar und ist maßgeblich relevant für die Definition der Vergütung
Fördergesellschaft Windenergie revisioniert TR 10 „Bestimmung der Standortgüte nach Inbetriebnahme“ Finanzierungen Produkte Techniken-Windkraft Windenergie Windparks Wirtschaft 18. November 2020 Werbung Der FGW-Fachausschuss Betriebsdaten & Standortertrag hat am 26.10.2020 die Revision 1 der TR 10 verabschiedet. (WK-intern) - Die TR 10 spezifiziert die im EEG 2017 festgelegte Überprüfung der Standortgüte nach fünf, zehn und fünfzehn Betriebsjahren. Um die Vorgaben des EEG zu erfüllen, wurde ein regelbasiertes Verfahren festgelegt, nach welchem entgangene Erträge quantifiziert werden können. Die Richtlinie stellt weiterhin die Grundlage für die Bestimmung der Standortgüte im Betrieb dar und ist maßgeblich relevant für die Definition der Vergütung für die im Ausschreibeverfahren des EEG 2017 bestehenden Windenergieprojekte. Einen Schwerpunkt der ersten Überarbeitung der TR 10 betrifft das Kapitel 3 zur Zuordnung der Statusmeldungen und deren
Standortgüte: TÜV SÜD zertifiziert TR 10 – Ertragsberechnungssoftware für Windenergieanlagen Produkte Techniken-Windkraft Windenergie Windparks Wirtschaft 1. August 2020 Werbung TÜV SÜD hat das Modul „Performance Check“ des Softwarepakets windPRO von EMD International zertifiziert. (WK-intern) - Damit ermöglicht windPRO bereits Ertragsberechnungen von Windenergieanlagen nach dem vereinfachten Verfahren der TR 10 Rev. 0, die von der Fördergemeinschaft Windenergie (FGW) entwickelt wurde. Die TR 10 „Bestimmung der Standortgüte nach Inbetriebnahme“ definiert Verfahren zur Ermittlung und Überprüfung der Standortgüte auf Grundlage von Betriebsdaten, die laut Erneuerbare-Energien-Gesetz 2017 nach 5, 10 und 15 Jahren durchzuführen sind. „Die Richtlinie beschreibt, wie mit den gespeicherten Betriebsdaten der Standortertrag und damit die Standortgüte berechnet werden können“, erklärt Roman Friedl aus dem Wind Service Center der TÜV SÜD Industrie Service GmbH.
Neugründung: FGW-Fachausschuss für Betriebsdaten & Standortertrag von Windanlagen Produkte Techniken-Windkraft Windenergie Windparks Wirtschaft 8. Mai 2018 Werbung Der neue Fachausschuss Betriebsdaten & Standortertrag soll in Zukunft die TR 10 „Bestimmung der Standortgüte nach Inbetriebnahme“ betreuen und weiterentwickeln. (WK-intern) - Zur Auftaktveranstaltung des Fachausschusses Mitte April wurde die Struktur und Ausrichtung des neuen FGW-Gremiums festgelegt. Die Mitglieder des Fachausschusses wählten Peter Spengemann von wpd windmanager zum Obmann. Unter den Mitgliedern des Fachausschusses sind Hersteller, Betreiber und Gutachter vertreten, die zusammen die TR 10 betreuen und das Verfahren kontinuierlich weiterentwickeln sollen. Die fachliche und inhaltliche Arbeit wird dabei in zwei Arbeitskreisen geleistet, welche durch Martin Strack (Deutsche Windguard) und Helge Schnehle (Vestas) geleitet werden. Die TR 10 spezifiziert die im EEG festgelegte Überprüfung