Werbung Geofencing: Warum die E-Scooter Ferndrosselung in Deutschland nicht mehr als ein Werbegag der Anbieter ist E-Mobilität Mitteilungen Technik 12. August 2020 Hinweis: Die Bildrechte zu den Beitragsfotos finden Sie am Ende des Artikels Ein Jahr ist es her, seit die E-Scooter in Deutschland gestartet sind. (WK-intern) – Seitdem hat sich viel getan: In mehr und mehr Städten kommen die Roller im Verkehrsmix an, durch Kooperationen mit dem ÖPNV sowie weiteren privaten Partnern steigt die Nachfrage weiterhin stark an. Immer wieder erreichen uns Anfragen zu weiteren Möglichkeiten, die E-Scooter zu reglementieren – unter anderem auch durch digitale Technologien. Da die E-Scooter via GPS geortet werden können und mit der Plattform des Anbieters verbunden sind, eröffnen sich hier Möglichkeiten, die es im analogen Straßenverkehr so noch nicht gibt. Zwar entwickeln wir, zusammen mit unseren Partnern, stetig neue Funktionen und Konzepte um den Service sicherer zu gestalten, jedoch sind heute noch nicht alle technisch umsetzbaren Möglichkeiten in Deutschland erlaubt. Eine dieser Technologien ist das sogenannte Geofencing: Überschreitet ein E-Scooter eine gewisse Grenze, so wird dies über GPS registriert und löst im System des Rollers eine festgelegte Aktion aus, wie zum Beispiel eine Tempodrosselung beim Übergang von Straßen in verkehrsberuhigte Zonen. E-Scooter Parkverbotszonen, wie es sie bereits in vielen Städten gibt, werden mit demselben Mechanismus erkannt: Die Abstellfunktion der Roller wird beim Betreten der Zone automatisch blockiert und die Fahrt kann nicht mehr beendet werden. Auf der Basis dieser Technologie wäre es theoretisch möglich, Gebiete, in denen das Fahren von E Scootern verboten ist – wie zum Beispiel Fußgängerzonen, Parkanlagen, Friedhöfe und Schulhöfe – so zu begrenzen, dass E-Scooter diese nur mit reduzierter Geschwindigkeit durchfahren können. Zwar besteht die technische Möglichkeit für eine Umsetzung eines solchen Konzeptes, allerdings ist diese im Rahmen der aktuellen Gesetzgebung in Deutschland nicht vorgesehen: Nach geltendem Recht ist ein Ferneingriff in die Fahrgeschwindigkeit von E-Scootern untersagt. Jegliche Bestrebungen zur Einführung von Zonen mit Tempobegrenzungen für E-Scooter stehen daher im Konflikt mit der deutschen Rechtslage. Aus Gründen der Sicherheit und der geltenden Vorschriften haben wir von einer Einführung des Geofencings in Deutschland daher bisher abgesehen und werden dies auch bis zu einer Änderung der Rechtslage weiterhin tun. Während der anstehenden Evaluation der Elektrokleinstfahrzeugeverodnung (eKFV) arbeiten wir eng mit der durchführenden Behörde und dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur zusammen, um in Zukunft durch eine verbesserte Gesetzgebung einen noch besseren Service anbieten zu können und auch durch weiterentwickelte technische Lösungen zu mehr Sicherheit im Straßenverkehr beitragen zu können. Über Voi Technology AB Voi ist ein umweltfreundliches Mobilitätsunternehmen aus Schweden, das in Zusammenarbeit mit Städten E-Tretroller Sharing-Systeme nach Europa bringt. Seit der Gründung im Mai 2018 in Stockholm ist Voi schnell zum größten europäischen Sharing-Anbieter für E-Tretroller herangewachsen. Sie sind davon überzeugt, dass E-Scooter die Mobilität in Städten nachhaltig und ökologisch verändern können. Ebenso werden E-Scooter den öffentlichen Nahverkehr stärken. Voi möchte erreichen, dass die Städte autofrei werden und die Menschen die Stadt wieder als echten Lebensraum entdecken und nicht nur als Verkehrsraum erleben. Voi hat als einziger Anbieter ein Vielfahrerprogramm mit bis zu 40% Rabatt und die virtuelle Verkehrssicherheitsschule RideLikeVoila. Derzeit ist Voi in 40 Städten und 10 Ländern in Europa präsent und konnte bereits weit über 20 Millionen Fahrten verzeichnen. PM: Voi Technology AB PB und Kommentar: von Claus Unterkircher, General Manager für den DACH-Raum bei Voi Technology AB Weitere Beiträge:Erneuerbare Wasserstofflösungen für Industrie und MobilitätssektorUmweltmaut in Paris und London Urlauber müssen sich auf Gebühren für Innenstädte einstellenRichtigstellung zum Thema ‚Photovoltaik-Rückforderungen‘