Werbung Grundsatzurteil: Flugsicherung kann Bau von Windenergieanlagen ohne fachlich fundierte Bewertung verhindern Produkte Techniken-Windkraft Windenergie Windparks Wirtschaft 10. April 2016 Windpark / Foto: HB Wie Sie in meinem Brief an den ehemaligen RP-Gießen Herrn Dr. Witteck lesen können, lautet die Urteilsbegründung doch eindeutig: (WK-intern) – Das BAF (die DFS ist nur „Berater“) entscheidet ganz allein. Die Genehmigungsbehörde hat in diesem Fall nichts zu entscheiden. (Weil fachfremd!). In Deutschland gibt es 6 Gutachter, die alle, im Auftrag des BWE, Gutachten (für ca. 35.000,-€) erstellt haben. Daraufhin hat das BAF die internationalen Gutachten bestellt, die seltsamerweise zu einem völlig anderen Ergebnis kommen. Die beiden internationalen Institute haben also in Ihren Augen eine fachlich nicht fundierte Bewertung abgegeben? Mir ist klar, daß Sie die Gutachten nicht lesen wollen, aber, zu schreiben – ohne fachlich fundierte Bewertung – ist schon eine Beleidigung der genannten Institute. Sie sollten Ihre Klienten auch über diese Ergebnisse informieren, anstatt falsche Hoffnungen zu wecken. Als *.pdf-Anhang der Brief an den Regierungspräsidenten von Gießen mit den Urteilsbegründungen. 08.05.2015: MdB Willsch begrüßt klares Bekenntnis der Bundesregierung und der Deutschen Flugsicherung zum Vorrang der Sicherheit im Luftverkehr!!! (Antwort auf eine kleine Anfrage der Grünen im Bundestag 12.05.2015) Neue Westfälische vom 12.03.2015: „Windriesen abgelehnt; Bundesverwaltungsgericht hat in insgesamt vier Verfahren die Entscheidung des OVG Münster bestätigt.“ In Ihrer Pressemitteilung vom 8. April 2016 klingt das ganz neu. Mit freundlichen Grüßen. Axel Kühnert 65597 Hünfelden Pressemitteilung: Axel Kühnert Weitere Beiträge:Windgas senkt die Kosten der Energiewende um MilliardenWeltweite Allianz für das Gipfeltreffen der Windindustrie:25 MW installierte Leistung hat der Kenersys mittlerweile ans schwedische Netz angeschlossen