Oberverwaltungsgericht Münster beschäftigt sich mit dem Flächennutzungsplan der Gemeinde Stemwede Behörden-Mitteilungen Finanzierungen Produkte Techniken-Windkraft Windenergie Windparks Wirtschaft 7. März 2019 Werbung Neudarstellung von Konzentrationszonen zur Nutzung der Windenergie (WK-intern) - Das Verfahren betrifft die 53. Änderung des Flächennutzungsplans "Neudarstellung von Konzentrationszonen zur Nutzung der Windenergie" der Gemeinde Stemwede, mit der die Gemeinde Konzentrationszonen für die Windenergienutzung dargestellt und zugleich die Errichtung von Windenergieanlagen im übrigen Gemeindegebiet ausgeschlossen hat. Die Antragstellerin plant, außerhalb der ausgewiesenen Konzentrationszonen Windräder zu errichten. Sie macht im Wesentlichen geltend, die Antragsgegnerin habe Flächen zu Unrecht von vornherein aus der Betrachtung ausgeschlossen und die Auswahl erkannter Potentialflächen nicht hinreichend begründet und gebe insgesamt der Nutzung von Windenergie nicht genügend Raum. PM: OVG Münster
Grundsatzurteil: Flugsicherung kann Bau von Windenergieanlagen ohne fachlich fundierte Bewertung verhindern Produkte Techniken-Windkraft Windenergie Windparks Wirtschaft 10. April 2016 Werbung Wie Sie in meinem Brief an den ehemaligen RP-Gießen Herrn Dr. Witteck lesen können, lautet die Urteilsbegründung doch eindeutig: (WK-intern) - Das BAF (die DFS ist nur "Berater") entscheidet ganz allein. Die Genehmigungsbehörde hat in diesem Fall nichts zu entscheiden. (Weil fachfremd!). In Deutschland gibt es 6 Gutachter, die alle, im Auftrag des BWE, Gutachten (für ca. 35.000,-€) erstellt haben. Daraufhin hat das BAF die internationalen Gutachten bestellt, die seltsamerweise zu einem völlig anderen Ergebnis kommen. Die beiden internationalen Institute haben also in Ihren Augen eine fachlich nicht fundierte Bewertung abgegeben? Mir ist klar, daß Sie die Gutachten nicht lesen wollen,