Werbung In Schleswig-Holstein haben die Anwohner kein Mitspracherecht über Windanlagen Ökologie Produkte Techniken-Windkraft Windenergie Windparks Wirtschaft 19. Januar 201619. Januar 2016 Einer von den vielen Windparks in S-H / Foto: HB Bei dem Landesverfassungsgericht ist eine Verfassungsbeschwerde der Gemeinde Tremsbüttel-Röst gegen das im letzten Jahr vom Landtag beschlossene Windkraft-Moratorium (§ 18 Abs. 2, 3, § 18a Abs. 1 LPlG in der Fassung vom 22.05.2015) eingegangen. (WK-intern) – Das Gericht prüft die Beschwerde unter dem Az. LVerfG 3/15. Informationen zum Windkraft-Moratorium: https://www.landtag.ltsh.de/plenumonline/archiv/wp18/32/debatten/12.html Eine etwas merkwürdige Angelegenheit ist auch die Zahlung für Landwirte, auf deren Grundstück eine Windanlage gebaut wird oder auch schon steht. Der Landwirt wird für jede Anlage mit ca. 70.000 Euro „entschädigt“. Fällt der Schatten der Windanlage auf ein Nachbar-Acker, -Weide, … bekommt dieser Landwirt auch eine Entschädigung. Steht jedoch ein Wohnhaus mit Grundstück in einer solchen Zone bekommen die Menschen nichts dafür, im Gegenteil, die Häuser und Grundstücke werden nahezu unverkäuflich, verlieren ihren zuvor gehabten Wert fast vollständig. Leider melden sich auf unserem Portal die BürgerInnen und Bürgerbewegungen nicht, die hierzu etwas zu sagen haben, denn wir berichten doch über Windanlagen und ihre Auswirkungen für die ganze Gesellschaft. Um es nun wieder erneut zu sagen: Den Anwohnern steht im Grunde kostenloser Strom wenigstens zur Verfügung, das gehört sich einfach so. Die Belastung durch Windgeräusche der drehenden Anlagen ist sehr extrem, rhythmisch kommen jede Sekunde dumpfe Geräusche durch Schwingungen an, die einen ruhigen Schlaf nicht mehr zulassen. Über gesundheitliche Beeinträchtigungen traut sich fast niemand öffentlich zu berichten. Es ist mit keinem anderen Geräusch vergleichbar, es beeinflusst Atmung und Herzschlag und man kann es nicht verdrängen, es steigert sich bei so einem Versuch leider noch mehr. Dazu kommt das nächtliche Dauer-Blinken. Man muss sich doch fragen, warum die Bauern, die vielleicht nicht mal in der Nähe der Anlagen wohnen entschädigt werden und die Anwohner nicht. Hier wird die ganze Angelegenheit unverständlich. Schleswig-Holstein versorgt sich zu mehr als 100% schon mit sauberem Strom, oft werden die Anlagen abgeschaltet, weil viel zu viel Strom produziert wird, sauberer Strom, der doch so wichtig für das Klima ist. Statt mit diesem Strom zu heizen und somit die Kohle-, Gas- oder Ölheizung auszuschalten, CO2 Ausstoß zu verringern, der Umweltverschmutzung Einhalt zu bieten, wird der Strom nicht produziert, der ist doch dann kostenlos weggeworfen. Kein Anwohner versteht diese Politik. Für was haben wir gewählt? – stellt man mir die Frage zurecht. Der Energiewendeminister will trotz fehlender Netze die Anzahl der Windräder in S-H verdreifachen, wofür? Jedenfalls nicht für sein Bundesland, noch für seine Wähler, mit was für einem Auftrag ist er unterwegs? Will er in die Geschichte eingehen, derjenige zu sein, der die meisten nutzlosen Windanlagen aufgebaut hat? Der nichts für die Umwelt gemacht hat? Und in welchen Namen spricht hier ein Gericht? welches Recht? HB Weitere Beiträge:Stiftung OFFSHORE-WINDENERGIE begrüßt die „Offshore-Wind-Achse“Referentenentwurf verpasst die Chance einer Wärme- und Mobilitätswende beim EmissionshandelsgesetzKraftstoffe der Zukunft 2022 - Navigator für eine nachhaltige Mobilität