In Schleswig-Holstein haben die Anwohner kein Mitspracherecht über Windanlagen Ökologie Produkte Techniken-Windkraft Windenergie Windparks Wirtschaft 19. Januar 201619. Januar 2016 Werbung Bei dem Landesverfassungsgericht ist eine Verfassungsbeschwerde der Gemeinde Tremsbüttel-Röst gegen das im letzten Jahr vom Landtag beschlossene Windkraft-Moratorium (§ 18 Abs. 2, 3, § 18a Abs. 1 LPlG in der Fassung vom 22.05.2015) eingegangen. (WK-intern) - Das Gericht prüft die Beschwerde unter dem Az. LVerfG 3/15. Informationen zum Windkraft-Moratorium: https://www.landtag.ltsh.de/plenumonline/archiv/wp18/32/debatten/12.html Eine etwas merkwürdige Angelegenheit ist auch die Zahlung für Landwirte, auf deren Grundstück eine Windanlage gebaut wird oder auch schon steht. Der Landwirt wird für jede Anlage mit ca. 70.000 Euro "entschädigt". Fällt der Schatten der Windanlage auf ein Nachbar-Acker, -Weide, ... bekommt dieser Landwirt auch eine Entschädigung. Steht jedoch ein Wohnhaus mit Grundstück in