Werbung Wie sehen die rechtlichen Rahmenbedingungen nach dem Energiewirtschaftsgesetz aus Erneuerbare & Ökologie Verbraucherberatung 25. August 2015 Hinweis: Die Bildrechte zu den Beitragsfotos finden Sie am Ende des Artikels Contractinglexikon – Praxisnahe Antworten zu Rechtsfragen (WK-intern) – Wie funktioniert die Umstellung auf Contracting in der Wohnungswirtschaft? Wie sehen die rechtlichen Rahmenbedingungen nach dem Energiewirtschaftsgesetz aus, wenn ein Contractor nicht nur Wärme sondern auch Strom liefert? Wie muss ein abrechnungsrelevanter Zählpunkt (Summenzähler) bei Betrieb einer KWK-Anlage installiert werden? Antworten auf diese aktuellen und zahlreiche weitere Fragen rund um das Thema Contracting gibt das aktuelle Contractinglexikon des VfW. Das Dokument wurde erstellt, um einen besseren und sortierten Überblick zu erhalten sowie schnell Informationen bereit zu stellen. Durch alphabethisch geordnete Stichworte findet der Contractor leicht die Antworten auf seine konkreten Fragen. „Das Contractinglexikon sollte in jedem Unternehmen vorhanden sein, das sich mit dem Thema Contracting beschäftigt. Es sind Themen, die uns über die Jahre in der Geschäftsstelle als Fragen erreicht haben. Wir nehmen diese immer gerne entgegen und lassen sie in die Sammlung aufnehmen. Dadurch erscheint jährlich ein aktuelles Nachschlagewerk mit den wichtigsten Stichworten, die von unserem Justiziar aufgearbeitet werden. Das Lexikon ist das Standardwerk für die praktische Arbeit, das jeder, der mit Contracting zu tun hat, auf seinem Schreibtisch bzw. Rechner verfügbar haben sollte. Es gibt Sicherheit bei rechtlichen Fragen und der praktischen Abwicklung von Projekten.“, erklärt Dipl. –Ing. Birgit Arnold, geschäftsführende Vizepräsidentin des VfW. Das Contractinglexikon wurde aktualisiert und auf den Stand 2015 gebracht. Es wurde unter anderem um Einträge zu den Themen „Wärmelieferungsvertrag mit dem Mieter“, „Nachrüstung von Heizkesseln“, „Technisches Anlagenmanagement“ oder „Wärmelieferung aus Bestandsanlagen“ ergänzt. Eines der vielen neuen Themen in der aktuellen Version von 2015 sind die möglichen Nachrüstungen bei Heizkesseln. Hierzu folgt ein Auszug aus dem Lexikon: Die Energieeinsparverordnung (EnEV) enthält umfangreiche Anforderungen an den energetischen Standard von Neubauten. Daneben schreibt sie energetische Mindeststandards für Bestandsgebäude vor, die dann eingehalten werden müssen, wenn ein Bestandsgebäude grundlegend renoviert oder erheblich erweitert wird. Schließlich finden sich sehr wenige konkrete Anforderungen an den Betrieb von Heizungsanlagen in der EnEV. Eine genaue Analyse ergibt, dass sich die EnEV bei Heizanlagen mit sehr geringen Standards begnügt. § 10 Abs. 1 EnEV schreibt vor, dass Heizkessel, die vor dem 01.10.1978 eingebaut wurden, nicht mehr betrieben werden dürfen. Für Heizkessel, die keine Niedertemperaturkessel oder Brennwertkessel sind, gilt, dass sie nicht mehr betrieben werden dürfen, wenn sie 30 Jahre alt sind oder älter. Bis Anfang 2016 müssen also alle Konstanttemperaturkessel, die vor 1986 eingebaut worden sind, stillgelegt worden sein. Das gilt allerdings nur für Kessel, die eine höhere Nennleistung als 4 kW und eine kleinere Nennleistung als 400 kW haben. Da seit Mitte der 80er Jahre des letzten Jahrhunderts nahezu keine Konstanttemperaturkessel mehr eingebaut worden sind, sondern überwiegend Niedertemperatur- oder Brennwertkessel, hat diese gesetzliche Regelung keinen großen Einfluss auf den Modernisierungsstau bei bestehenden Kesselanlagen. Das Lexikon ist in elektronischer Form erhältlich, und wird bei Bestellung auf einem USB-Stick geliefert. Weitere Details zum Lexikon sowie Bestellinformationen erhalten Sie hier: http://www.energiecontracting.de/3-praxishilfen/recht-vertraege/contractinglexikon.php Über den Verband für Wärmelieferung e.V. Der VfW ist die führende Interessenvertretung für Contracting und Energiedienstleistungen und bündelt die Interessen von mehr als 250 Mitgliedsunternehmen. Durch Energiecontracting werden ca. 10.000 Arbeitsplätze gesichert und eine CO2-Einsparung von 2,6 mio t jährlich erzielt. Der VfW unterstützt bei Fragen rund um das Energiecontracting und bietet Grundlagenschulungen, Tagungen sowie Konferenzen für Contractoren und Gebäudeeigentümer an. Mitgliedsbetriebe des VfW erhalten nach Besuch der Grundlagenseminare die Auszeichnung „Qualifizierter Contractor“ und lassen sich danach regelmäßig nachschulen. Weitere Informationen zum Thema Energiedienstleistung sind unter www.energiecontracting.de und www.einsparcontracting.eu zu erhalten. PM: Verband für Wärmelieferung e.V. Weitere Beiträge:DGS zu EEG-Entwurf Deutsches Stromnetz ist 1,8 Millionen Kilometer langStromsteuer-Beschluss: Regierung verspielt Vertrauen