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Die Realisierung der Photovoltaik zum Eigenverbrauch ohne das Finanzamt

Solarpanel / Foto: HB
Die Realisierung der Photovoltaik zum Eigenverbrauch ohne das Finanzamt / Foto: HB

PV-Betreiber als Unternehmer: Gewerbliches Einkommen oder Liebhaberei?

(WK-intern) – Durch die überzogenen Absenkungen der EEG-Vergütung ist der gewerbliche Betrieb von PV-Anlagen oft nicht mehr wirtschaftlich.

Dies beweist der dramatische Rückgang des PV-Zubaus um -80% in den letzten Jahren.

Die private Nutzung des PV-Stroms als Eigenverbrauch spart jedoch Stromkosten, so dass private PV-Anlagen weiterhin finanziell sehr attraktiv sind und insbesondere vor steigenden Strompreisen schützen. Dass der gewerbliche Teil der Stromerzeugung (Überschusseinspeisung ins Netz nach EEG) in vielen Fällen keinen Totalgewinn mehr erwarten lässt, eröffnet eine neue Freiheit: die Realisierung der PV-Anlage ohne Finanzamt! Für Bürgerinnen und Bürger wird die Solarstromerzeugung dadurch noch einfacher, denn der lästige Aufwand mit den Steuererklärungen lässt sich bei geschickter Planung drastisch vereinfachen oder ganz vermeiden. Während derzeit noch viele Solarfachbetriebe falsch beraten und Finanzämter PV-Betreiber ertragsteuerlich falsch einstufen, hilft der Verein Sonnenkraft Freising mit einem Excel-Formulargenerator zur Anzeige der PV-Anlage beim Finanzamt.

Weiter lesen unter http://sonnenkraft-freising.de/blog/pv-ohne-finanzamt-excel-formulargenerator-pressemitteilung/

oder hier – leicht gekürzt:

Solarstrom vom eigenen Dach ist mit Herstellkosten von rund 15 Ct/kWh deutlich billiger, als der Haushaltstromtarif des Energieversorgers von oft über 25 Ct/kWh (jeweils brutto, Stand Juli 2015). Das macht die Eigenversorgung aus Photovoltaik (PV) auf dem Eigenheim attraktiv. PV-Anlagen auf typischen Einfamilienhäusern, Doppel- und Reihenhäusern sind in der Regel kleiner als 10 kWp, so dass dort auch keine EEG-Umlage für den Eigenverbrauch zu zahlen ist. Beim Eigenverbrauch aus kleinen, privaten PV-Anlagen kann also eine Einsparung von über 10 Ct/kWh erreicht werden. Mit zukünftig steigenden Strompreisen wird diese Einsparung jährlich größer, wenn die Anlage bezahlt ist.

Der Stromüberschuss, der selbst nicht verbraucht werden kann, wird – voraussichtlich über 20 Jahre – an den Netzbetreiber geliefert und von diesem mit dem Einspeisetarif nach EEG vergütet. Doch nach den EEG-Novellen der Bundesregierung ist diese Einspeisevergütung in vielen Fällen bei privaten Kleinanlagen nicht mehr kostendeckend: die Gestehungskosten für den Solarstrom betragen einschließlich Investition, Finanzierung, Wartungs- und Reparaturkosten über 20 Jahre häufig ca. 13 Ct/kWh (netto) bzw. ca. 15 Ct/kWh (brutto). Die Einspeisevergütung beträgt aber im August 2015 nur noch 12,73 Ct/kWh (Anlagen bis 10 kWp, netto). Die Differenz aus Vergütung und Gestehungskosten ist negativ, wenn auch nur geringfügig. Da Einspeisetarif und Gestehungskosten (weitgehend) feststehen sobald die Anlagen gebaut ist, ist die (kleine) Deckungslücke gut prognostizierbar und kein Kostenrisiko. PV-Betreiber, die heute eine PV-Anlage errichten und Überschüsse ins Netz einspeisen verdienen an den Überschüssen nichts! Im Gegenteil: sie geben den Strom der Allgemeinheit billiger her, als sie selbst dafür zahlen.

Die Erstellung einer Wirtschaftlichkeitsprognose für eine heutige PV-Anlage mit Eigenverbrauch ist komplexer als früher: einerseits ist die „gewerbliche Stromlieferung“ an den Netzbetreiber zu berücksichtigen, und andererseits die „private Stromkosteneinsparung“. Der finanzielle Vorteil aus den eingesparten Stromkosten von anfangs ca. 10 Ct/kWh überwiegt die Verluste aus der Stromlieferung an den Netzbetreiber häufig bei weitem, so dass sich die Investition in eine private PV-Anlage nach wie vor als finanziell sehr attraktiv darstellt. Die „Gesamtrendite“ hängt dabei natürlich stark von den zukünftigen Strompreisanstiegen ab: je höher die Differenz aus den Haushaltsstrompreisen und den Gestehungskosten wird, desto höher die Einsparung. Außerdem ist auch noch die Umsatzsteuer auf Eigenverbrauch in Abhängigkeit von der Umsatzsteuerwahl zu berechnen. Zahlreiche Berechnungsbeispiele zeigen, dass die „Rendite“ durchaus im hohen einstelligen Prozentbereich liegen kann. Photovoltaik kann in Zeiten der Finanzkrise als sichere Sachwertanlage betrachtet werden, denn Strom wird zu allen Zeiten gebraucht.

Der Verein Sonnenkraft Freising e. V. möchte zukünftigen PV-Betreibern die Auseinandersetzung mit dem Steuerthema und dem Finanzamt erleichtern und stellt nun einen Excel-Formulargenerator zur Verfügung, mit dem die PV-Gestehungskosten berechnet werden. Wenn diese höher sind als der Einspeisetarif, wird die PV-Anlage aus steuerlicher Sicht keinen Totalgewinn erzielen. Eine Gewinnerzielungsabsicht aus dem Verkauf des Stroms an den Netzbetreiber ist somit zu verneinen, die Anlage muss vom Finanzamt steuerlich als „Liebhaberei“ eingestuft werden und ist somit ertragssteuerlich nicht relevant. Somit sind keine „Einnahmen-Überschuss-Rechnungen“ zu erstellen und für das PV-Unternehmen muss keine Anlage GSE bei der Einkommensteuererklärung abgegeben werden. Private PV-Anlagenbetreiber sind mit ihrer Strom-Überschusseinspeisung ins Netz in der Regel Kleinunternehmer und können somit auch von der Umsatzsteuerpflicht befreit werden.

Wenn die zukünftigen PV-Betreiber alle Angaben im Exceltool eingetragen haben, kann das Formular ausgedruckt und ggf. dem Finanzamt übermittelt werden – sofern mit dem PV-Betrieb kein Gewinn erzielt wird. Wer allerdings freiwillig zur Umsatzsteuer optiert, muss dies innerhalb der vorgeschriebenen Fristen ans Finanzamt melden. Wer mit der PV-Anlage ganz „frei“ vom Finanzamt sein will und weder Gewinn macht, noch von der Vorsteuererstattung Gebrauch machen will, kann das Formular als „Anzeige“ an das Finanzamt ggf. erst mit der nächsten Steuererklärung einreichen oder zur eigenen Absicherung einfach zu den Unterlagen nehmen.

Solarstromanlagen bis 10 kWp mit Eigenverbrauch sind in aller Regel finanziell höchst attraktiv. Der Solarstrom vom eigenen Dach kann als wichtiger Baustein für die Altersvorsorge angesehen werden. Nach Erfahrungen des Vereins Sonnenkraft Freising wurden in den vergangenen Monate so manche PV-Anlagen nicht gebaut, weil Eigenheimbesitzer den bürokratischen Aufwand gescheut haben. Der Verein zeigt, dass dieser gar nicht erforderlich ist und Solarstromanlagen unbürokratisch auch „ohne Finanzamt“ realisiert werden können.

Weitere Infos auf der Seite des Vereins Sonnenkraft Freising:

  • pdf-Musterformular für Max Mustermann
  • Hintergrundpapier „PV ohne Finanzamt“
  • Excel-Formulargenerator (als Excelfile) – dieser kann von Interessenten beim Verein Sonnenkraft Freising angefordert werden. Spenden werden erbeten!

Die Exceltabelle zu diesem Formular kann angefordert werden bei: pv-ohne-fa@sonnenkraft-freising.de.

Mitglieder der o. g. Vereine erhalten die Exceltabelle kostenlos. (Bitte geben Sie in der Email den Verein mit Homepage und Ihrer Mitgliedsnummer an. Der Regel-Jahresbeitrag bei Sonnenkraft Freising kostet 30,- €, 50% Ermäßigung für Studenten, Rentner, Mitglieder anderer Vereine etc.). Nur zur privaten Nutzung. Bzgl. gewerbl. Nutzung bitte anfragen.

Wir bitten um eine angemessene Spende (z. B. ab 10€) für die Arbeit des Vereins Sonnenkraft Freising e. V. auf das Konto (IBAN) DE72700510030000003509, (BIC) BYLADEM1FSI bei der Sparkasse Freising.

Der Verein Sonnenkraft Freising e. V. engagiert sich seit 1989 für die Energiewende. Themen waren von Anfang an die Elektromobilität – bereits in den 90er Jahren wurde hier zahlreiche Solarmobil-Rundfahrten in Bayern organisiert. Der Verein führe Selbstbaukurse für Solarthermie und Photovoltaik durch und gründete mit dem Bund der Energieverbraucher die „Erste Deutsche Solarschule“, die zahlreiche Solarteure ausbildete und den ersten „Lehrplan“ für Solarthermie und Photovoltaik erarbeitete. In Zusammenarbeit mit dem Solarenergieförderverein Aachen (SFV) konnte der Verein im Jahr 1993 die erste Photovoltaikanlage Deutschlands mit „kostendeckender Vergütung (kV)“ – dem Vorläufermodell für das EEG – realisieren. Der Verein erhielt für sein Engagement um die Solarförderung die „Bayerische Verdienstmedaille“. Der Verein initiierte zahlreiche Bürgersolaranlagen, förderte Autofahren mit Pflanzenöl, ist Initiator und Mitgründer der „Solarregion Freisinger Land“. Zahlreiche Aktive sind als Experten für Erneuerbare Energien überregional z. B. durch Vorträge bekannt. Der Verein hat maßgeblich zur Gründung der erfolgreichen Bürgerenergiegenossenschaft Freisinger Land beigetragen.

PM: Sonnenkraft-Freising e. V.








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