Werbung EuGH: Mitgliedstaaten sind nicht verpflichtet Ökostrom in anderen Staaten der Union zu fördern Behörden-Mitteilungen Erneuerbare & Ökologie Windenergie Wirtschaft 1. Juli 20141. Juli 2014 EU-Mitgliedstaaten sind nicht verpflichtet Ökostrom in anderen Staaten der Union zu fördern / Foto: HB Gerichtshof der Europäischen Union Luxemburg, den 1. Juli 2014 Urteil in der Rechtssache C-573/12 – Ålands Vindkraft AB / Energimyndigheten (WK-intern) – Die schwedische Regelung zur Förderung der inländischen Erzeugung grüner Energie ist mit dem Unionsrecht vereinbar. Die Mitgliedstaaten sind nicht verpflichtet, die Energieerzeugung aus erneuerbaren Quellen in anderen Staaten der Union zu fördern. Lesen Sie die Pressemitteilung des EuGH Weitere Beiträge:Herabgesetzte Vergütung für Photovoltaikbetreiber bei unterlassener Meldung zur BundesnetzagenturVestas gewinnt 294-MW-Auftrag in südafrikanischer Auktion und führt die ersten V136-4.2 MW-Turbinen ...TÜV-Süd: Umfassende Prüfungen und Zertifizierungen für die Windbranche