Werbung EuGH: Mitgliedstaaten sind nicht verpflichtet Ökostrom in anderen Staaten der Union zu fördern Behörden-Mitteilungen Erneuerbare & Ökologie Windenergie Wirtschaft 1. Juli 20141. Juli 2014 EU-Mitgliedstaaten sind nicht verpflichtet Ökostrom in anderen Staaten der Union zu fördern / Foto: HB Gerichtshof der Europäischen Union Luxemburg, den 1. Juli 2014 Urteil in der Rechtssache C-573/12 – Ålands Vindkraft AB / Energimyndigheten (WK-intern) – Die schwedische Regelung zur Förderung der inländischen Erzeugung grüner Energie ist mit dem Unionsrecht vereinbar. Die Mitgliedstaaten sind nicht verpflichtet, die Energieerzeugung aus erneuerbaren Quellen in anderen Staaten der Union zu fördern. Lesen Sie die Pressemitteilung des EuGH Weitere Beiträge:E.ON setzt auf Ausbau der Windenergie in Europa und USAMVV veröffentlicht Ergebnis und senkt die PreiseMöglichkeit zur Bürgerbeteiligung am EnBW Windpark Grömbach