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Schleswig-Holstein veröffentlicht neuen Windkrafterlass

Windpark in NRW / Foto: HB
Windpark / Foto: HB

(WK-intern) – Neuer Windkrafterlass veröffentlicht – Umwelt- und Energiewendeminister Robert Habeck: „Damit wird das Miteinander von Naturschutz und Energiewende gestärkt.“

KIEL – Mit einem neuen Windkrafterlass verbessert Schleswig-Holsteins Energiewende- und Umweltministerium die Ausgleichsregeln für den Naturschutz beim Bau von Windkraftanlagen.

„Damit stärken wir die Vereinbarkeit von Naturschutz und Energiewende“, sagte Minister Robert Habeck heute (17. Dezember). „Das ist für den Ausbau der Windenergie, wie sie im Land ansteht, wichtig.“ Der Erlass tritt zeitgleich mit den neuen Regionalplänen in Kraft, mit denen die Windeignungsflächen in Schleswig-Holstein auf 1,7 Prozent der Landesfläche verdoppelt werden.

Der Ausgleich für den Naturschutz wird für die einzelne Windkraftanlage erhöht. Zugleich trägt der Erlass zu einer Schonung des Landschaftsbildes bei, indem er das Prinzip des exponentiellen Anstiegs beendet. Bislang galt: Je mehr Anlagen auf einer Fläche stehen, desto höher war die Ausgleichszahlung für jede einzelne Anlage. Künftig bleibt die Ersatzgeldzahlung pro Anlage gleich, unabhängig von der Anzahl der Anlagen. „Damit fördern wir eine Konzentration der Windräder in einem Eignungsgebiet. Das schont das Landschaftsbild so weit wie möglich“, sagte Habeck.

Für die dennoch erheblichen Auswirkungen der Windkraftanlagen auf das Landschaftsbild wird der Ausgleich in Geld erbracht. Zur Berechnung behält das Ministerium die bewährte, auf Naturschutz-Kriterien aufbauende Methode bei. „Die von der Vorgängerregierung geplante Formel, nach der sich der Naturschutzausgleich an den Investitionskosten bemisst, ist sinnvollerweise vom Tisch. Ein Eingriff in das Landschaftsbild hat nichts damit zu tun, was ein Investor für eine Anlage zahlt“, betonte Habeck. Auch Naturschutz- und Nutzerverbände hatten eine an den Investitionskosten orientierte Regelung abgelehnt.

Die Ersatzgelder werden von den Kreisen zweckgebunden für Naturschutzmaßnahmen verwendet, etwa für die Aufwertung von Naturschutzflächen oder das Moorschutzprogramm des Landes. Neben der Ersatzzahlung erfolgt ein kleinerer Teil der Kompensation als Flächenausgleich, etwa für die Versiegelung des Bodens, Zufahrten und den Eingriff in den Naturhaushalt.

Der Erlass wird auch online im Landesrecht Schleswig-Holstein veröffentlicht: http://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de (Stichwort: Grundsätze Windkraftanlagen).

Verantwortlich für diesen Pressetext: Nicola Kabel | Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume
www.mlur.schleswig-holstein.de








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