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Österreich – Verfassungsgerichtshof kippt Netzgebühren für Stromerzeuger


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Nachdem der Verfassungsgerichtshof im Juni die Verfassungswidrigkeit der gesetzlichen Grundlage für die Aufteilung der Netzgebühren auf verschiedene Netzbenutzer festgestellt hat, hat er nun auch die dazugehörigen Verordnungen („Systemnutzungstarife-Verordnungen“) als gesetzwidrig aufgehoben.
Dieses gestern zahlreichen Windkraftbetreibern zugestellte Urteil vom 27. September 2011 hat weitreichende Konsequenzen, da Rückforderungen der Windkraftbetreiber nun nichts mehr im Wege steht.

Hocherfreut ist Mag. Stefan Moidl, Geschäftsführer der IG Windkraft, über das nun bekannt gewordene Verfassungsgerichtshof-Urteil: „Wir freuen uns, dass der Verfassungsgerichtshof den Bedenken von zahlreichen Windkraftbetreibern gefolgt ist und sowohl die gesetzliche Grundlage für die Aufteilung der Netzgebühren als auch die dazu gehörigen Verordnungen aufgehoben hat.“ „Viele Windkraftbetreiber haben nun die berechtigte Hoffnung, die von ihnen geleisteten Netzverlustentgelte und Systemdienstleistungsentgelte der letzten drei Jahre zurückzubekommen. Das Urteil zieht den Kreis derer, die als Anlassfälle in den Genuss dieser Aufhebung kommen, nämlich sehr weit“, erläutert der renommierte Energierechtsexperte Dr. Paul Oberndorfer aus Linz.

Die 2009 unerwartet eingeführte Neuordnung der Strom-Netzgebühren reduzierte die Wirtschaftlichkeit von Windkraftprojekten drastisch. Bis dahin waren wesentliche Komponenten der Systemnutzungsgebühren von den Verbrauchern und nicht von den Erzeugern zu tragen. Seither mussten Erzeuger deutlich mehr bezahlen, was eine Benachteiligung der heimischen Stromerzeuger gegenüber europäischen Mitbewerbern bedeutete. Windenergieerzeuger sind besonders betroffen, weil sie die Mehrkosten nicht weitergeben können. Die Windenergieerzeuger sahen schwere Mängel und Verfassungswidrigkeiten der dieser Neuregelung zugrunde liegenden Systemnutzungstarife-Verordnung der E-Control sowie der gesetzlichen Grundlage (Elektrizitätsgesetz ElWOG). Viele Unternehmen beschritten den Rechtsweg. Der Verfassungsgerichtshof hatte im Juni 2011 die Tarifbestimmungen des Elektrizitätsgesetzes ElWOG, die die Grundlage für die Vorschreibung von Netzverlustentgelt an Erzeuger bilden, als zu unbestimmt aufgehoben. Im Urteil des Verfassungsgerichtshofes vom 27.9.2011 wurden nun auch die dazu gehörigen Systemnutzungstarife-Verordnungen der Jahre 2009, 2010 und 2011 aufgehoben.

„In der Folge bedarf es aus Sicht der Windkraft nun einer neuen Diskussion über die Frage der Aufteilung der Netzgebühren zwischen Erzeugern und Verbrauchern und einer Reparatur des neuen Elektrizitätsgesetzes ElWOG 2010, welches nicht Gegenstand der Entscheidung war. Die ungerechte Belastung der Windkraft muss beseitigt werden. Die Benachteiligung der heimischen Stromerzeugung gegenüber von Importstrom, der auch oft Atomstrom ist, muss rasch aufgehoben werden“, fordert Moidl. Europaweit ist es so, dass die Netzgebühren ausschließlich oder vorwiegend über die Konsumenten aufgebracht werden und nicht über die Erzeuger. Die österreichische Regelung führt daher zu einer Benachteiligung der heimischen Stromerzeuger im internationalen Wettbewerb. Dies sollte aus Sicht der IG Windkraft neu diskutiert werden.

PM: Mag. Martin Fliegenschnee-Jaksch,
IG Windkraft
m.fliegenschnee@igwindkraft.at








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