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Entwurf zur Wegenutzungsrechten bei der leitungsgebundenen Energieversorgung nicht praxisgerecht


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BETB E T veröffentlicht Stellungnahme zu Referentenentwurf für § 46 EnWG

(WK-intern) – Gesetzentwurf zu Konzessionsvergabe ist nicht praxisgerecht

Der Anfang Dezember vom Bundeswirtschaftsministerium veröffentlichte Gesetzentwurf zur Vergabe von Wegenutzungsrechten bei der leitungsgebundenen Energieversorgung ist noch nicht der große Wurf.

Zu diesem Schluss kommt das Energieberatungsunternehmen B E T gemeinsam mit der Anwaltskanzlei Boos Hummel & Wegerich in einer Stellungnahme.

„Vereinzelt sehen wir durchaus Verbesserungen gegenüber der aktuellen Rechtslage, insgesamt bleibt der Gesetzentwurf aber hinter den Praxisanforderungen für eine rechtssichere Konzessionsvergabe zurück“, sagt Dr. Olaf Unruh, Mitglied der Geschäftsleitung bei  B E T.

Positiv bewertet die B E T die Orientierung des wirtschaftlich angemessenen Netzkaufpreises am objektivierten Ertragswert. Auch die Pflicht zur Fortzahlung der Konzessionsabgabe, sofern der Verzug des Verfahrens nicht durch die Kommune verschuldet wurde, ist eine sinnvolle Regelung.

Die größte Kritik üben die Experten aber bei den Aspekten Kriterienkatalog und Angebotsauswertung. Der Kriterienkatalog soll von der Kommune erstellt werden und dient als Grundlage für die Auswahl eines geeigneten Netzbetreibers. Wesentliche Fragen bleiben zur Erstellung unklar: Welche Kriterien sind konkret anzuwenden? Wie sind diese zu gewichten? Sind „Unter-Unterkriterien“ zu bilden und wie wären diese wiederum zu gewichten?

Auch ist kein Fortschritt bei der Frage erzielt worden, welche Bewertungsmethodik für die Angebotsauswertung anzuwenden ist: Wie wird der Grad der Erfüllung durch die einzelnen Bewerber gemessen? Eine Orientierung an der bislang ergangenen Rechtsprechung, wie im Referentenentwurf vorgeschlagen, hilft nicht weiter: Die Urteile widersprechen sich oft oder stellen Anforderungen, die in der Praxis nicht umsetzbar sind.

Der Gesetzgeber hat auch versäumt, klare Zuständigkeiten zu regeln. Wünschenswert wäre eine Entscheidung zu Gunsten der Vergabekammern: Diese sind qualifiziert und könnten das Problem der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse lösen, welches vor Zivilgerichten besteht.

Somit ist der Referentenentwurf wohl als Schritt in die richtige Richtung zu bezeichnen. Der große Wurf, der die vielen praktischen Probleme der Konzessionsvergaben löst, ist damit jedoch nicht gelungen.

Die komplette Stellungnahme zum Gesetzesentwurf zur Änderung der Vorschriften zur Vergabe von Wegenutzungsrechten zur leitungsgebundenen Energieversorgung finden Sie auf den BET-Internetseiten unter

Über B E T:

B E T ist ein führendes Beratungsunternehmen für die Energie-, Wasser- und Infrastrukturwirtschaft mit Sitz in Aachen und Büros in Leipzig und Hamm. Darüber hinaus gehört in der Schweiz die B E T Dynamo Suisse AG als 100-prozentige Tochtergesellschaft zu unserem Unternehmen. Unsere Leistungen decken alle energiewirtschaftlichen Wertschöpfungsstufen und Sparten von der operativen Unterstützung bis hin zur strategisch-wirtschaftlichen Unternehmensberatung ab. Zu unseren Kunden gehören neben Energieversorgern und Energiehändlern, Kraftwerksbetreibern, Unternehmenskooperationen sowie Industrie- und Gewerbebetrieben auch Kommunen und Ministerien, nationale und internationale Aufsichtsbehörden, Wissenschafts- und Forschungseinrichtungen sowie politische Entscheidungsträger, Finanzinvestoren und Banken. Gegründet wurde B E T 1988 in Aachen von Dr. Michael Ritzau und Dr. Wolfgang Zander. Beide sind bis heute Geschäftsführer und Gesellschafter, zusätzlich umfasst unser Gesellschafterkreis weitere leitende Mitarbeiter des Unternehmens.

PM: BET Büro für Energiewirtschaft und technische Planung GmbH








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