E-Mobilität: enercity führt Hannovers öffentliche Ladeinfrastruktur auf Platz eins in Deutschland E-Mobilität Mitteilungen 2. Mai 2022 Werbung Hannover ist Deutscher Meister bei der Zahl öffentlich zugänglicher Ladepunkte. 136 Ladepunkte pro 100.000 Einwohner: Spitzenreiter im Städtevergleich 473 öffentlich zugängliche enercity-Ladepunkte übertreffen Ausbauziele Hannovers OB Onay: „Ladestationen bringen Schub für Elektromobilität“ enercity-CEO Zapreva: „Bundesweit über 4.500 Ladepunkte bis Ende 2022“ (WK-intern) - Vor allem dank enercity belegt Niedersachsens Landeshauptstadt mit 136 Ladepunkten je 100.000 Menschen den Spitzenplatz unter Deutschlands Großstädten mit über 500.000 Einwohnerinnen und Einwohnern (zur Berechnungsgrundlage vgl. „Hintergrund“ unten). Darüber hinaus hat der Energiedienstleister seit 2019 die Zahl seiner öffentlichen Ladepunkte von 47 auf heute 473 verzehnfacht. Der Ausbau war zugleich Ziel der Konzession zum Aufbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur in Hannover. Die Vereinbarung zwischen
Entwurf zur Wegenutzungsrechten bei der leitungsgebundenen Energieversorgung nicht praxisgerecht Mitteilungen 20. Januar 2016 Werbung B E T veröffentlicht Stellungnahme zu Referentenentwurf für § 46 EnWG (WK-intern) - Gesetzentwurf zu Konzessionsvergabe ist nicht praxisgerecht Der Anfang Dezember vom Bundeswirtschaftsministerium veröffentlichte Gesetzentwurf zur Vergabe von Wegenutzungsrechten bei der leitungsgebundenen Energieversorgung ist noch nicht der große Wurf. Zu diesem Schluss kommt das Energieberatungsunternehmen B E T gemeinsam mit der Anwaltskanzlei Boos Hummel & Wegerich in einer Stellungnahme. „Vereinzelt sehen wir durchaus Verbesserungen gegenüber der aktuellen Rechtslage, insgesamt bleibt der Gesetzentwurf aber hinter den Praxisanforderungen für eine rechtssichere Konzessionsvergabe zurück“, sagt Dr. Olaf Unruh, Mitglied der Geschäftsleitung bei B E T. Positiv bewertet die B E T die Orientierung des wirtschaftlich
CMS Hasche Sigle für Netze BW vor OLG Stuttgart erfolgreich Mitteilungen 21. November 2015 Werbung CMSDas Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart hat mit dem Urteil (Az.: 2 U 60/15) bestätigt, dass auch das wiederholte Stromkonzessionierungsverfahren der Stadt Bad Saulgau für die Stadteile außerhalb der Kernstadt diskriminierend und damit rechtswidrig war. (WK-intern) - Der Kartellsenat hat dabei die Anforderungen an ein diskriminierungsfreies Auswahlverfahren weiter präzisiert und bestätigt, dass die in einem Konzessionierungsverfahren aufgestellten Auswahlkriterien hinreichend transparent sein müssen. So müsse für die Bewerber klar erkennbar sein, welche Gewichtung auf die jeweiligen Kriterien entfallen. Unterbleibe diese Gewichtung, könnten bei der Bewertung der Angebote Manipulationen ermöglicht werden. Ein Team um Lead-Partner Dr. Christian Haellmigk hat Netze BW erfolgreich vertreten. Auf Seiten der Netze