Werbung Klage gegen 199,00 m hohe Windkraftanlage am Sprengelweg in Porta Westfalica erfolglos Techniken-Windkraft Windenergie 5. Mai 2014 Klage gegen 199,00 m hohe Windkraftanlage / Foto: HB Mit Urteil vom 16. April 2014 hat das Verwaltungsgericht Minden die Klage eines Anwohners gegen die am Sprengelweg in Porta Westfalica errichtete Windenergieanlage abgewiesen. Nach Auffassung der entscheidenden 11. Kammer könne die Anlage aufgrund ihrer Größe zwar störend wirken, sie sei aber deshalb noch nicht optisch bedrängend. Eine vollständige Abschirmung der Innenräume sowie des Außenbereichs seines Grundstücks könne der benachbarte Kläger nicht erwirken. Die Kammer hatte bereits mit Beschluss vom 11. Juli 2013 – 11 L 360/13 – den Antrag des Klägers auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes abgelehnt. Die hiergegen gerichtete Beschwerde hatte das OVG NRW zurückgewiesen – 8 B 876/13 –. Das nunmehr ergangene Urteil vom 16. April 2014 ist noch nicht rechtskräftig; es kann hiergegen ein Antrag auf Zulassung der Berufung beim OVG NRW gestellt werden. (VG Minden, Urteil vom 16. April 2014)– 11 K 1298/13 – PM: Verwaltungsgericht (VG) Minden Weitere Beiträge:Vestas hat einen Auftrag für den 52 MW-Windpark Tafila in Jordanien erhaltenNeue Führung bei der Wind Operations bei der juwi O&M und WindwärtsWindenergieanlagen sicher und wirtschaftlich betreiben