Werbung Übertragungsnetzbetreiber veröffentlichen vorläufige Netzentgelte für 2026 Erneuerbare & Ökologie Technik Verbraucherberatung 1. Oktober 2025 Hinweis: Die Bildrechte zu den Beitragsfotos finden Sie am Ende des Artikels Die vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) – 50Hertz, Amprion, TenneT und TransnetBW – haben heute die vorläufigen bundeseinheitlichen Netzentgelte für 2026 veröffentlicht. (WK-intern) – Diese wurden unter Berücksichtigung eines Zuschusses zur anteiligen Finanzierung der Übertragungsnetzkosten ermittelt. Grundlage hierfür ist der von der Bundesregierung beschlossene Zuschuss in Höhe von 6,5 Milliarden Euro, der aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) finanziert und gesetzlich im neuen § 24c EnWG verankert werden soll. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung fehlt es noch an der Verabschiedung des Gesetzes für einen Zuschuss zu den Übertragungsnetzkosten für das Jahr 2026. Die vorläufigen Netzentgelte stehen daher unter dem Vorbehalt, dass die gesetzliche Regelung im parlamentarischen Verfahren verabschiedet wird. Sollte bis zum 5. Dezember 2025 keine Rechtssicherheit bestehen, ist davon auszugehen, dass sich die endgültigen bundeseinheitlichen Übertragungsnetzentgelte für das Jahr 2026 entsprechend erhöhen werden. Mit einem rechtssicheren Zuschuss von 6,5 Milliarden Euro für die Netzkundinnen und Netzkunden wird das durchschnittliche Netzentgelt auf Höchst- und Umspannungsebene im kommenden Jahr um 57 Prozent sinken: von aktuell 6,65 Cent pro Kilowattstunde auf 2,86 Cent pro Kilowattstunde (ct/kWh). Die Übertragungsnetzbetreiber begrüßen die geplante Entscheidung zur Senkung der Übertragungsnetzentgelte für die Netzkundinnen und Netzkunden ausdrücklich. Keine Vorteile für ÜNB – volle Weitergabe an Netznutzer Die Übertragungsnetzbetreiber sind gesetzlich dazu verpflichtet, den geplanten Zuschuss vollständig zur Senkung der Netzentgelte einzusetzen. Er kommt damit allen Kundinnen und Kunden zugute, die Strom aus dem Übertragungsnetz beziehen und damit letztlich auch den Kundinnen und Kunden in den untergelagerten Verteilernetzen. Wie sich diese Entlastung bei Kunden unterhalb der Übertragungsnetzebene konkret auswirken wird, hängt von den spezifischen Netzcharakteristika in den jeweiligen Verteilnetzen ab und kann deshalb regional unterschiedlich sein. Als regulierte Unternehmen haben die Übertragungsnetzbetreiber keinen finanziellen Vorteil durch den Zuschuss. Systemstabilität und Investitionen in die Netzinfrastruktur Die Netzkosten werden maßgeblich durch zwei Faktoren bestimmt: Zum einen durch Maßnahmen zur Sicherung der Systemstabilität – etwa das Engpassmanagement und die Bereitstellung von Netzreserven, die Überlastungen im Stromnetz vorbeugen. Zum anderen durch Investitions- und Betriebskosten in die Netzinfrastruktur. Mit dem Fortschritt beim Netzausbau werden sich die Kosten für Netzreserve und Engpassmanagement perspektivisch reduzieren. Netzentgelte als Teil des Strompreises Die Stromkosten für Endkunden setzen sich aus mehreren Komponenten zusammen, darunter die Beschaffungskosten für Strom sowie Steuern, Abgaben und Umlagen. Die Netzentgelte sind ein zentraler Bestandteil des Strompreises und umfassen sowohl die Netzentgelte der Übertragungsnetzbetreiber als auch die der Verteilnetzbetreiber, die regional die Endkunden mit Strom versorgen (Vergleich BDEW-Strompreisanalyse 2025). PM: TenneT Windstromleitung / Foto: HB Weitere Beiträge:MCN eröffnet Branchendialog zu Cyber Security an BordSolarunternehmen Midsummer erhält Großauftrag von US-amerikanischen SolarmodulherstellerEntwicklung der Trinkwasserpreise noch entlang der allgemeinen Teuerungsrate