Werbung Energiepreisbremse muss es auch für die Landwirtschaft geben Behörden-Mitteilungen Bioenergie Ökologie 4. August 2023 Hinweis: Die Bildrechte zu den Beitragsfotos finden Sie am Ende des Artikels Begrenzungen der Energiepreise: Mittelstand Agrar- und Ernährungswirtschaft einbeziehen (WK-intern) – „Bei einer Anschlussregelung zur Energiepreisbremse darf die Bundesregierung nicht die Agrar- und Ernährungswirtschaft vergessen. Dies betrifft insbesondere die kleinen und mittleren Betriebe. Hohe Energiepreise sind ein Wettbewerbskiller für diesen systemrelevanten Sektor“, betont der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Raiffeisenverbands (DRV), Dr. Henning Ehlers. Die hohen Preise des vergangenen Jahres haben deutliche Spuren in den Bilanzen der genossenschaftlichen Unternehmen hinterlassen und sind verantwortlich für die Preissteigerungen im Lebensmittelsektor. „Daher brauchen wir eine Anschlusslösung, wenn die Preisbremsen für Strom und Gas im kommenden Jahr auslaufen. Davon werden sowohl Genossenschaften als auch Verbraucherinnen und Verbraucher profitieren“, betont Ehlers. Der Hauptgeschäftsführer macht deutlich: „Lösungen muss es auch für Gas geben. Gas ist in der Futtermittelproduktion, der Milch- und Fleischverarbeitung sowie im Unterglasanbau ein entscheidender Energieträger.“ Außerdem fordert Ehlers, sämtliche Unternehmensgrößen und damit auch kleine und mittlere Unternehmen zu entlasten: „Die Fehler des Energiekostendämpfungsprogramms dürfen nicht wiederholt werden.“ Dieses von der Bundesregierung nach Ausbruch des Kriegs gegen die Ukraine aufgelegte Programm gewährte nur energie- und handelsintensiven Unternehmen einen begrenzten Kostenzuschuss, kleine und mittlere Unternehmen blieben unberücksichtigt. Ehlers: „Dadurch gerieten genossenschaftliche Unternehmen zum Beispiel im Unterglasanbau in existenzgefährdende Situationen.“ PM: Deutscher Raiffeisenverband e.V. PB: Dirk Hasskarl, Energiepreisbremse muss es auch für die Landwirtschaft geben / ©: DRV Weitere Beiträge:Hafenbetrieb Rotterdam erhält EU-Fördermittel für das Wasserstoffprojekt RH2INEProjektmitarbeiter über Wasserstoff- und Windkraft-Nutzung für Vorpommern-RügenVerwaltungsgericht Karlsruhe erkennt Anspruch auf Genehmigung des Windparks Buchen an