Werbung Habeck will Energieverbrauch in Deutschland um 26,5% zu senken, das geht am einfachsten mit Smart-Zählern Erneuerbare & Ökologie Mitteilungen Ökologie Verbraucherberatung 5. April 2023 Hinweis: Die Bildrechte zu den Beitragsfotos finden Sie am Ende des Artikels Energieeffizienzgesetz: Ersteinschätzung zum Referentenentwurf (WK-intern) – Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat einen neuen Entwurf zum Energieeffizienzgesetz vorgelegt. Wenn erst mal die Produktion aus Deutschland abgezogen ist brauchen vielleicht keine Haushalte abgeschaltet werden Laut Gesetzentwurf soll bis zum Jahr 2030 der Endenergieverbrauch in Deutschland um 26,5 Prozent auf einen Endenergieverbrauch von 1.876 Terrawattstunden über alle Bereiche hinweg sinken. Zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Steigerung der Energieeffizienz (EnEfG), sagt Ingbert Liebing, Hauptgeschäftsführer des Verbands kommunaler Unternehmen (VKU): „Der VKU begrüßt, dass die nationale Umsetzung der europäischen Energieeffizienzrichtlinie (EED) sehr frühzeitig erfolgen soll und damit mehr Zeit für die ambitionierte Zielerreichung bis 2030 verbleibt. Die EED-Vorgaben sind aus VKU-Sicht bereits sehr weitgehend. Deshalb sollten keine weiteren nationalen Verschärfungen erfolgen. Mit dem EnEfG soll auch die Grundlage für die Umsetzung der Energieeinsparverpflichtungen aus der EED gesetzlich festgeschrieben werden. Eine mögliche Umsetzung, bei der Energieversorger bei ihren Kunden Endenergieeinsparungen erbringen sollen, ist nicht praxistauglich. Stattdessen spricht sich der VKU dafür aus, die erforderlichen Einsparungen mittels einer Weiterentwicklung des Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz (NAPE) zu heben. Ein Schwerpunkt betrifft Vorgaben für die Energieeffizienz in Rechenzentren. Aus Sicht des VKU muss sichergestellt werden, dass für Rechenzentren, die von kommunalen Unternehmen betrieben werden, keine schärferen Voraussetzungen und Regeln gelten, als für Rechenzentren privater Betreiber. Grundsätzlich begrüßen wir Regelungsvorschläge zur Vermeidung, Verminderung und Verwendung von Abwärme. Allerdings sollte sich die verpflichtende Abwärmenutzung auf die wirtschaftlich erschließbaren Potenziale beschränken und eine Abnahmeverpflichtung durch Wärmenetzbetreiber ausgeschlossen werden.“ PM: Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU) Weitere Beiträge:Klimaflüchtlinge: Dem Orient droht ein Klima-ExodusPartners Group ist Mehrheitseigentümer der auf Windenergie und PV spezialisierten VSB GruppeDrei neue aeroderivative Gasturbinen GE LM6000 erweitern kolumbianischen Elektrizitätssystems um 150...