Werbung Neues Polizeigesetz: Finaler Rettungsschuss auch gegen Kinder Aktuelles Behörden-Mitteilungen News allgemein Verbraucherberatung 27. Februar 202127. Februar 2021 Hinweis: Die Bildrechte zu den Beitragsfotos finden Sie am Ende des Artikels Neues Polizeigesetz Kinderschutzbund SH verurteilt gesetzliche Verankerung des Schusswaffengebrauchs gegen Kinder Die in der morgigen (26.02.21) Sitzung des schleswig-holsteinischen Landtags zur Abstimmung stehende Reform polizei- und ordnungsrechtlicher Vorschriften im Landesverwaltungsgesetz (LVwGPORÄndG), wonach die Befugnis zum Schusswaffengebrauch künftig auch gegen Personen erlaubt sein wird, die dem äußeren Eindruck nach noch nicht 14 Jahre alt sind, sorgt beim Kinderschutzbund Schleswig-Holstein für Fassungslosigkeit. „Eine derartige Ausdehnung des Polizeirechts lehnen wir ausdrücklich ab! Ein Todesschuss auf Kinder – das ist einfach unfassbar. Hier wird ein gesellschaftlicher Konsens aufgekündigt“, kritisiert die DKSB SH Landesvorsitzende Irene Johns. „Der wiederholt als Argumentationsgrundlage angeführte Fall, in dem Untervierzehnjährige für terroristische Selbstmordattentate instrumentalisiert werden, ist natürlich eine ernstzunehmende, aber dennoch sehr spezielle und bisher so nie dagewesene Ausnahmesituation“ fügt DKSB SH Vorstandsmitglied Eberhard Schmidt-Elsaeßer hinzu. „Ein Kind, das von Erwachsenen für einen terroristischen Anschlag benutzt wird, ist nicht Täter, sondern es ist vielmehr selbst Opfer. Daher darf der Staat in diesen Fällen kein Recht zum Töten schaffen“, erläutert der Jurist, der zudem eine Befeuerung der Diskussion über eine generelle Absenkung des Strafmündigkeitsalters von Kindern befürchtet. „Statt Gewaltbefugnisse auszuweiten, sollten wir uns lieber fragen, wie wir Kinder aktuell vor politisch und religiös motivierter Indoktrination und Radikalisierung schützen können. Oder wie wir uns gegebenenfalls adäquat mit Jugendhilfe-Maßnahmen um potenziell betroffene Kinder kümmern können“ führt die Vorsitzende des DKSB SH Irene Johns weiter aus. Es sei zwar zu begrüßen, dass zumindest Elektroschockpistolen (sogenannte „Taser“), nicht wie zunächst befürchtet gegen Untervierzehnjährige zum Einsatz kommen dürften. Auf die möglichen schwerwiegenden Folgen für die körperliche und mentale Gesundheit von Kindern habe der DKSB LV SH ebenfalls mehrfach hingewiesen, so Johns. „Aber das ist in unseren Augen nur ein kleines Trostpflaster! Eine Gesetzesänderung, die das Schießen auf Kinder legitimiert, ist ein fatales Signal in eine ganz falsche Richtung: Hier werden gesellschaftliche Grenzen zu Lasten der Kinder verschoben – das ist ein schwarzer Tag für den Kinderschutz“, mahnt die Landesvorsitzende des DKSB LV SH Irene Johns. PM: https://www.kinderschutzbund-sh.de 26.02.2021 ∙ Schleswig-Holstein Magazin ∙ NDR Schleswig-Holstein weitere Links: https://www.ardmediathek.de/ndr/video/schleswig-holstein-magazin/neues-polizeigesetz-finaler-rettungsschuss-auch-gegen-kinder/ndr-schleswig-holstein/Y3JpZDovL25kci5kZS8yOWRmMGUwOS1hNTE5LTRhMWMtOTJkYy1mNDI2NjhmZDcyMTQ/ Kinderschützer alarmiert durch neues Polizeirecht in SH – Quelle: https://www.shz.de/26274282 ©2021 Weitere Beiträge:Deutscher Bundestag: Gesetzentwurf zur Untersagung der Fracking-TechnikBundesnetzagentur: Seit März 2022 hat sich der Gaspreis im Gasgroßhandel vervielfachtBaltische Staaten schließen sich dem europäischen kontinentalen Stromnetz an