Neues Polizeigesetz: Finaler Rettungsschuss auch gegen Kinder Aktuelles Behörden-Mitteilungen News allgemein Verbraucherberatung 27. Februar 202127. Februar 2021 Werbung Neues Polizeigesetz Kinderschutzbund SH verurteilt gesetzliche Verankerung des Schusswaffengebrauchs gegen Kinder Die in der morgigen (26.02.21) Sitzung des schleswig-holsteinischen Landtags zur Abstimmung stehende Reform polizei- und ordnungsrechtlicher Vorschriften im Landesverwaltungsgesetz (LVwGPORÄndG), wonach die Befugnis zum Schusswaffengebrauch künftig auch gegen Personen erlaubt sein wird, die dem äußeren Eindruck nach noch nicht 14 Jahre alt sind, sorgt beim Kinderschutzbund Schleswig-Holstein für Fassungslosigkeit. „Eine derartige Ausdehnung des Polizeirechts lehnen wir ausdrücklich ab! Ein Todesschuss auf Kinder – das ist einfach unfassbar. Hier wird ein gesellschaftlicher Konsens aufgekündigt“, kritisiert die DKSB SH Landesvorsitzende Irene Johns. „Der wiederholt als Argumentationsgrundlage angeführte Fall, in dem Untervierzehnjährige für terroristische Selbstmordattentate