Werbung Neuregelung der Bundesdüngeverordnung Behörden-Mitteilungen Ökologie 21. Februar 2020 Hinweis: Die Bildrechte zu den Beitragsfotos finden Sie am Ende des Artikels „Bund und Länder müssen jetzt gemeinsam zum Abschluss kommen, damit der Klima- und Gewässerschutz verbessert wird und die Landwirtinnen und Landwirte Planungs- und Rechtssicherheit bekommen“ (WK-intern) – KIEL. Landwirtschaftsminister Jan Philipp Albrecht hat sich heute im schleswig-holsteinischen Landtag für eine zügige Anpassung der Bundesdüngeverordnung ausgesprochen. „Aktuell gehen die Beratungen zur Düngeverordnung auf die Zielgerade. Bis Anfang April muss die neue Verordnung beschlossen sein, andernfalls drohen Deutschland horrende Strafzahlungen. Bund und Länder müssen jetzt gemeinsam zum Abschluss kommen, damit der Klima- und Gewässerschutz verbessert wird und die Landwirtinnen und Landwirte Planungs- und Rechtssicherheit bekommen. Zudem sollte nicht der Steuerzahler dafür geradestehen, dass der Bund keine Verordnung vorzulegen vermag, die den Anforderungen der EU-Kommission gerecht wird“, sagte Albrecht. Der Minister begrüßte die Forderung des Landtags, wonach bereits gewässerschonend wirtschaftende Betriebe mit der neuen Verordnung nicht zusätzlich belastet werden sollen. „Für uns ist sehr wichtig, dass die Betriebe mit nachweislich gewässerschonender Produktion nicht zu Unrecht von zusätzlichen Maßnahmen getroffen werden. Wir müssen vor allem an die Verursacher der Nährstoffüberschüsse und Grundwassereinträge ran. Die Initiative der regierungstragenden Fraktionen CDU, Grüne und FDP begrüße ich sehr“, so Albrecht. Darüber hinaus brauche es weitere Entlastungs- und Differenzierungsmöglichkeiten für die Länder. Albrecht geht davon aus, dass besonders in der Nitratkulisse mit einem Anteil von 51% der Landesfläche deutliche Verschärfungen auf die landwirtschaftlichen Betriebe im Land zukommen. Dies betreffe beispielsweise die Reduzierung des Düngebedarfes um 20% mit einem betrieblichen Ansatz oder die schlagbezogene Begrenzung auf 170 Kilogramm Sticktoff pro Hektar aus organischer Düngung. Zu der Diskussion, ob das derzeit vorhandene Messnetz die Nitrat-Belastung des Grundwassers hinreichend abbildet, sagte Albrecht: „Nicht die Messstellen, Messstellendichte oder die fehlende Binnendifferenzierung sind unser Problem, sondern die regional vorhandenen Nährstoffüberschüsse und die über den Pflanzenbedarf hinausgehende Düngung führen zu Gewässereinträgen. Dennoch fordere ich die Bundesregierung auf, mit der neuen Düngeverordnung ein einheitliches Verfahren zur Ermittlung und Ausweisung von Belastungsgebieten für das Grundwasser als auch eine einheitliche Methode für die Bewertung der Oberflächengewässer vorzulegen.“ Hintergrund: Die Düngeverordnung des Bundes schreibt in §13 für bestimmte Gebiete weitergehende Auflagen zum Grundwasserschutz vor. Diese sog. „roten Gebiete“ der Nitrat-Kulisse entsprechen den Grundwasserkörpern in schlechtem chemischen Zustand nach der Wasserrahmenrichtlinie. Das dazu gehörige Messnetz im Land besteht in dieser Form seit 2005. Neben der regelmäßigen technischen Funktionsüberprüfung erfolgt fortlaufend eine Überprüfung der Repräsentativität der Messstellen. Durch Landnutzungsänderungen im Umfeld von Messstellen und neue Erkenntnisse zur Grundwassersituation kann eine Neubewertung der Messstellenstandorte nötig werden. Auch aufgrund der in Rede stehenden schärferen Düngeanforderungen und der damit gestiegenen Bedeutung des Messnetzes wird es derzeit noch einmal darauf überprüft, ob – neben dem regelmäßigen Ersatz oder Neubau von Messstellen – durch die Hinzunahme weiterer Messstellen die Flächenrepräsentativität noch verbessert und die Messstellendichte weiter erhöht werden kann. Umfassende Informationen zum Messnetz finden Sie unter: https://schleswig-holstein.de/messstellen PM: Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung S-H Neuregelung der Bundesdüngeverordnung / Foto: HB Weitere Beiträge:Deutschland tritt Allianz der Kohleausstiegsländer beiÜbernahme der Tagebau-Folgekosten durch Steuerzahler braucht Transparenz und Kontrolle als Gegenleis...Baden-Württemberg eröffnet erste Schwimmende Photovoltaik-Anlage