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LEE Niedersachsen/Bremen begrüßt vom Bundestag beschlossene Gesetzesänderung

Der Energiedienstleister HanseWerk Natur hat rund 70 Blockheizkraftwerke (BHKW) zu zwei Virtuellen Kraftwerken zusammengeschlossen / Foto: HB
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Luftreinhaltebonus für Biogasanlagen beschlossen

(WK-intern) – Der Bundestag hat am gestrigen Mittwoch eine Gesetzesänderung beschlossen, die für mehr Rechtssicherheit bei Biogasanlagenbetreibern sorgt.

Hintergrund war eine Forderung der Bioenergieverbände, die die unklaren rechtlichen Voraussetzungen für den Erhalt des Lufthaltebonus kritisiert hatten.

Mit seinem Votum hat der Wirtschaftsausschuss des Bundestages einen Änderungsantrag beschlossen, durch den die 2018 festgelegten Verbesserungen rechtskräftig werden. Dazu Silke Weyberg, Geschäftsführerin des LEE Niedersachsen/ Bremen: „Der Luftreinhaltebonus für ursprünglich baurechtlich genehmigte Anlagen ist auch für die Biogasanlagenbetreiber in Niedersachsen ein Thema gewesen. In zahlreichen Gesprächen mit Abgeordneten ist es uns im Verbund mit den betroffenen Betreibern gelungen, die Politik für das Thema zu sensibilisieren und eine Gesetzesänderung zu erwirken. Für einen wirtschaftlichen Anlagenbetrieb sind verlässliche Rahmenbedingungen notwendig. Die Betreiber müssen Rechtssicherheit bei Investitionen haben. Unklare Auslegungsfragen des EEG Erneuerbare-Energien-Gesetz bringen eine unnötige Verunsicherung in die Branche und behindern Innovationen.“
Der LEE Landesverband Erneuerbare Energien Niedersachsen/ Bremen informiert Gesellschaft, Politik, Verwaltung und Öffentlichkeit über die Leistungsfähigkeit der Erneuerbaren Energien und setzt sich für den 100prozentigen Einsatz regenerativer Energien ein.

PM: Landesverband Erneuerbare Energien Niedersachsen/Bremen e.V.

Luftreinhaltebonus für Biogasanlagen beschlossen / Foto: HB








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