Werbung LKW-Maut auf Bundesstraßen – Nicht nur für Spediteure Behörden-Mitteilungen Mitteilungen News allgemein Verbraucherberatung 25. Juni 2018 Hinweis: Die Bildrechte zu den Beitragsfotos finden Sie am Ende des Artikels Brandenburger Industrie- und Handelskammern informieren zur LKW-Maut auf Bundesstraßen (WK-intern) – Wer seine Waren, Werkzeuge oder Dienstleistungen per LKW über die Bundesstraße bewegt, muss dafür künftig Maut bezahlen. Ab 1. Juli 2018 gelten für Fahrzeuge ab 7,5 Tonnen Gesamtgewicht die gleichen Gebühren wie auf deutschen Autobahnen. Je nach Wegstrecke, Achsenanzahl und Emissionsklasse berechnet sich der Wegzoll. Von der Mautpflicht befreit sind zum Beispiel Reisebusse, Kranfahrzeuge und Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr. „Die Brandenburger Spediteure sind meist schon gut vorbereitet auf die neue Maut. Aber auch Gärtnereien, Großwäschereien oder das Baugewerbe nutzen Lastwagen und passieren die Bundesstraßen. Wirklich jeder Unternehmer sollte umgehend prüfen, ob für seinen LKW Maut entrichtet werden muss“, sagt IHK-Verkehrsreferent Guido Noack. „Sonst drohen bis zu 20.000 Euro Bußgeld.“ Blaue Kontrollsäulen am Straßenrand überprüfen anhand des Kennzeichens, ob ein Fahrzeug mautpflichtig ist und ob bezahlt wurde. Nutzen Unternehmen regelmäßig mautpflichtige Straßen, empfiehlt sich die Registrierung beim Mautbetreiber Toll Collect und der Einbau einer sogenannten „On-Board-Unit“ in das Fahrzeug. Diese schaltet sich beim Befahren der mautpflichtigen Straße automatisch ein, ermittelt die Mautgebühr und sendet diese an Toll Collect. Bezahlt wird einmal im Monat per Rechnung. Weitere Informationen online unter: https://www.cottbus.ihk.de/maut PM: Industrie- und Handelskammer Cottbus LKW / Foto: HB Weitere Beiträge:In Deutschland sind 1 Million Steckersolargeräte in BetriebZusammenarbeit bei der Zertifizierung von Rotorblättern für Windkraftanlagen Maschinendiagnose mit Hilfe von Schwingungssignalen