LKW-Maut auf Bundesstraßen – Nicht nur für Spediteure Behörden-Mitteilungen Mitteilungen News allgemein Verbraucherberatung 25. Juni 2018 Werbung Brandenburger Industrie- und Handelskammern informieren zur LKW-Maut auf Bundesstraßen (WK-intern) - Wer seine Waren, Werkzeuge oder Dienstleistungen per LKW über die Bundesstraße bewegt, muss dafür künftig Maut bezahlen. Ab 1. Juli 2018 gelten für Fahrzeuge ab 7,5 Tonnen Gesamtgewicht die gleichen Gebühren wie auf deutschen Autobahnen. Je nach Wegstrecke, Achsenanzahl und Emissionsklasse berechnet sich der Wegzoll. Von der Mautpflicht befreit sind zum Beispiel Reisebusse, Kranfahrzeuge und Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr. „Die Brandenburger Spediteure sind meist schon gut vorbereitet auf die neue Maut. Aber auch Gärtnereien, Großwäschereien oder das Baugewerbe nutzen Lastwagen und passieren die Bundesstraßen. Wirklich jeder Unternehmer sollte umgehend prüfen, ob für seinen LKW