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Offener Brief an den Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Herrn Peter Altmaier


Hinweis: Die Bildrechte zu den Beitragsfotos finden Sie am Ende des Artikels

Nachhaltige CO2-Minderung durch Erneuerbare Energien:

(WK-intern) – Warum brauchen wir das EEG und den Netzeinspeisevorrang!

Sehr geehrter Herr Bundesminister Altmaier,

ich gratuliere Ihnen nochmals, auch im Namen unserer Mitglieder, zur Ernennung zum Bundesminister für Wirtschaft und Energie. Da ich bereits über 15 Jahre ehrenamtlicher Präsident des BRM (Bundesverband Regenerative Mobilität e.V.) bin, haben wir bereits mehrfach Korrespondenzen ausgetauscht. Spätestens seit Ihrer Funktion als Umweltminister sind Sie mit dem EEG und der daraus resultierenden Bürger-Energiewende vertraut. Der BRM vertritt mittelständische Initiatoren und Projektrealisierer sowie Produzenten und Finanzierungspartner von Erneuerbaren Energien, insbesondere aus der Solar- und Windbranche sowie den biogenen Energieträgern, wie Biogas und Biokraftstoffe.

Mit der Einführung der Solar- und Windenergieausschreibungen im Rahmen der letzten EEG-Novellen sehen wir den Mittelstand aus seiner aktiven Rolle in der Energiewende verdrängt. Wir bitten Sie nicht zu vergessen, dass es maßgeblich die Investitionen und Aktivitäten von Bürgerinnen und Bürgern, von Kommunen und Mittelständlern waren, die die Erneuerbaren Energien in den 2000er Jahren zum Erfolg gebracht haben. Durch die Herstellung der Investitionssicherheit waren die Einbindung der Bürger in die Energiewende und die Akzeptanz der Bevölkerung stets gegeben.

Die aktuellen Rahmenbedingungen bedingen hingegen ungerechtfertigte Vorteile für die herkömmliche Energiewirtschaft und Finanzspekulanten, die nahezu jede Ausschreibung für sich entscheiden. Selbst dann, wenn Projektentwickler in der Ausschreibung vorgeschaltet werden, können die finalen Investoren und Profiteure dieser Akteurs-Gruppe zugeordnet werden.

Die Auktionspreise für Solar- und Windstrom sind bei weitem nicht kostendeckend. Die Ausschreibungen entwickeln sich zu Mechanismen, um monopolartig Marktmacht im Energiebereich wieder zurück zu gewinnen. Die alte Energiewirtschaft kann Projekte unabhängig der Rentabilität vor dem Hintergrund ihrer Spekulationsmöglichkeiten an der Energiebörse, des Aufbaus von Produktionskapazitäten und Standorten mit Netzverknüpfungen umsetzen.

Die aktuellen Ausschreibungsgewinner brauchen keine fixe Tarifabsicherung, da sie u. a. über ihre Schwestergesellschaften im Vertrieb die Kunden direkt versorgen und somit die Chance der Quersubventionierung ihrer Investitionen haben. Seit 2014 sind die Folgen sichtbar, der Ausbau verlangsamt sich dermaßen, dass unser Land seinen internationalen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen kann, die Bundesregierung sich veranlasst sieht Klimaziele zu verändern und die mittelständisch geprägte Technologieführerschaft in der Erneuerbare-Energie-Industrie zunehmend verloren geht.

Das führt zu enormer Ungerechtigkeit gegenüber den Bürgern, die immer die treibende Kraft der Energiewende waren, was wiederum die Akzeptanz in der Bevölkerung senkt.

Obwohl das EEG und der Einspeisevorrang die effektivsten Instrumente der Bereitstellung Erneuerbarer Energie und der enormen Kostendegression bei Solar- und Windstrom waren und obwohl die CO2-Einsparung in den 2000er Jahren deutlich höher und effektiver als in den letzten Jahren ausfiel (Quelle: Bundesumweltamt), werden diese bereits als verstaubtes, veraltetes System abgetan.

Das Gegenteil ist der Fall.

Wir brauchen das EEG sowie den Einspeisevorrang mehr denn je, damit der Mittelstand, die Bürger und Energiegenossenschaften noch eine Chance haben, an der Energiewende teilzuhaben. Die Wahrheit ist, dass es ohne eine De-minimis-Regelung bereits seit zwei Jahren keine Investitionen mit Bürgerbeteiligungsmodellen im PV-Bereich gegeben hätte. Hier ist die Anhebung der De-minimis-Regelung von 750 kWp auf mindestens 2 MWp Anlagenleistung eine sinnvolle Grenze, um in deutschen Städten eine Eigenstromversorgung von kommunalen Einrichtungen sowie Gewerbe- und Wohngebieten durch Energiegenossenschaften, Bürgervereinigungen und den Mittelstand zu ermöglichen.

Bei Wind ist die Grenze der De-minimis-Regelung den EU-Vorgaben anzupassen, da ansonsten keine Bürgerwindparks mehr erstellt werden, wenn ohne gesicherte Stromabnahme keine Investitionssicherheit mehr existiert. Die gesicherte Einspeisevergütung bei Planungsbeginn und Netzanschlusspriorität als Grundsäulen des Ausbaus der Erneuerbaren Energien sind für jede Bank in Deutschland die entscheidenden Sicherheiten für eine Finanzierung der Bürgerenergie. Entfällt nur eine dieser beiden Säulen, hat die aktuelle Gesetzgebung keinen Wert mehr und das Zeitalter der Bürgerenergie endet damit vollends. Das kann die Bundesregierung nicht wollen.

Sehr geehrter Herr Bundesminister Altmaier, bitte setzen Sie sich vehement für den Bestand des EEG’s und des Einspeisevorrangs ein, verbessern Sie wieder die Bedingungen für die Bürgerinnen und Bürger sowie den Mittelstand! Bringen Sie damit die CO2-Emissionen wieder zurück auf den Pfad des ursprünglichen Ziels 2020, mindestens jedoch die Sicherung des Koalitionsziels von 2030. Über sieben Millionen direkt oder indirekt betroffene Wähler werden es Ihnen und Ihrer Fraktion bestimmt danken.

Wir würden uns freuen, wenn wir Ihnen die Beweggründe und Argumente unserer Mitglieder, aber auch der Erneuerbaren-Energie-Branche, in einem persönlichen Gespräch näher darlegen können.

Mit freundlichen Grüßen

Der BRM Bundesverband Regenerative Mobilität e.V.

Gegründet wurde der BRM (Bundesverband Regenerative Mobilität e.V) in 2004, damals noch als BBK (Bundesverband Biogene & Regenerative Kraft- und Treibstoffe e.V.)
Langfristiges Ziel des BRM ist das Erreichen eines 100 %igen Anteils von erneuerbaren Energien am gesamten Primärenergieverbrauch Deutschlands. Zur Erreichung dieses Ziels wird die technologieoffene Förderung der Mobilität aller Bereiche der erneuerbaren Energien unterstützt.
Für die Herstellung und Markteinführung biogener und regenerativ erzeugter Kraft- und Treibstoffe wird die Verbesserung der bestehenden Rahmenbedingungen erwirkt.

Unter Integration bestehender Strukturen wird der BRM aktiv die Mobilitäts- und Kraftstoffstrategie der Energiewende mitgestalten. Dazu unterstützt er
• alle Kraft- und Treibstoffe für den PKW-, LKW-, Schwerlasttransport-Bereich incl. Schiffs- und Bahnverkehr, die Luftfahrt sowie Leichtfahrzeuge, die auf der Basis von erneuerbaren Energien erzeugt wurden;
• neue Mobilitätskonzepte und Erschließung weiterer Ausbaupotenziale auf der Basis neuer Energieträger;
• den Aufbau der Infrastruktur und die Umgestaltung der Zulieferindustrie, wie sie für die Umstellung auf erneuerbare Energien im Transportwesen erforderlich sind;
• die Schaffung technischer Voraussetzungen für umfassende regenerativ-basierte Mobilität;
• vernetzte Innovationen entlang der gesamten Wertschöpfungs- und Umwandlungsketten bis zur möglichst ausschließlichen Nutzung erneuerbarer Energien in allen Transportarten.
Der BRM ist als Investitions- und Marketingplattform für alle Bereiche der Mobilität, die auf erneuerbaren Energien basieren, aktiv an ihrer Markteinführung und der wirtschaftlichen Umsetzung durch politische Lobbyarbeit und direkte Unterstützung in der Realisierung beteiligt.

Mehr Information finden Sie unter www.brm-ev.de

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