Werbung Bundestag und Bundesrat haben heute dem Gesetzentwurf zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes zugestimmt Finanzierungen Produkte Techniken-Windkraft Windenergie Windparks Wirtschaft 9. Juni 2018 Hinweis: Die Bildrechte zu den Beitragsfotos finden Sie am Ende des Artikels BDEW begrüßt Änderung des EEG (WK-intern) – Hierzu Stefan Kapferer, Vorsitzender der BDEW-Hauptgeschäftsführung: „Wir begrüßen, dass der Bundestag der Initiative des Bundesrats folgt und sich dafür einsetzt, gleiche Wettbewerbsbedingungen bei den Ausschreibungen für Windenergie an Land zu schaffen: Voraussetzung dafür ist, dass wettbewerbsverzerrende Privilegien für einzelne Bieter abgeschafft werden. Jeder Teilnehmer muss bei Ausschreibungen für Windenergieanlagen an Land in den nächsten zwei Jahren eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung vorlegen. Damit ist für die kommenden Ausschreibungsrunden gesichert, dass die bezuschlagten Projekte auch wirklich umgesetzt werden und keine Lücke beim Ausbau entsteht. Ziel muss sein, dass auch dauerhaft für alle Bieter dieselben Voraussetzungen für das Bieterverfahren gelten, nicht nur für die beschlossenen 24 Monate.“ PM: BEDW Windenergie-Zubaus in Norddeutschland aufgrund fehlender Netzkapazitäten konterkariert / Foto: HB Weitere Beiträge:Im Rechenzentrum blasen Wind und Algen die Elektronen durch die ChipsBWE sieht Ausschreibungen nach wie vor als ungeeignet anTenneT investiert 3,1 Milliarden in europäisches Energiesystem