Werbung Bundesrat will Sonderregelungen für Bürgerenergiegesellschaften bei Windkraft-Ausschreibungen beenden Behörden-Mitteilungen Finanzierungen Produkte Techniken-Windkraft Windenergie Windparks Wirtschaft 2. Februar 2018 Hinweis: Die Bildrechte zu den Beitragsfotos finden Sie am Ende des Artikels Der Bundesrat möchte Fehlentwicklungen beim Ausbau der Windenergie an Land verhindern. (WK-intern) – Er hat heute beschlossen, einen Gesetzentwurf zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) in den Deutschen Bundestag einzubringen. Dieser sieht vor, die Sonderregelungen für Bürgerenergiegesellschaften bei sämtlichen Ausschreibungen 2018 und im ersten Halbjahr 2019 auszusetzen und das Fördervolumen vorübergehend schrittweise zu erhöhen. Der Gesetzentwurf wird nun der Bundesregierung zugeleitet, die innerhalb von sechs Wochen dazu Stellung nehmen kann. Anschließend legt sie beide Texte dem Bundestag zur Entscheidung vor. Quelle: Bundesrat Windpark / Foto: HB Weitere Beiträge:Planfeststellungsbeschluss für den Offshore-Windpark Nordlicht I erlassenDer Rubel rollt: Intel investiert 17 Milliarden Euro für die digitale "Souveränität" Europas?Verbesserte Anlagenzuverlässigkeit vergünstigt Windstrom