Werbung Umsetzung entscheidend: Runderlass zur Nährstoffnutzung bringt nur begrenzt Entlastung Behörden-Mitteilungen Bioenergie Erneuerbare & Ökologie Ökologie 17. Oktober 2025 Hinweis: Die Bildrechte zu den Beitragsfotos finden Sie am Ende des Artikels Die Landesregierung hat mit einem neuen Runderlass zur düngerechtlichen Überwachung der Nährstoffnutzung die Zusammenarbeit der Behörden bei Genehmigung und Überwachung von Tierhaltungs- und Biogasanlagen neu geregelt. (WK-intern) – Der Landesverband Erneuerbare Energien Niedersachsen/Bremen (LEE NDS/HB) begrüßt, dass der Erlass einige Verfahrensabläufe klarstellt und die Zuständigkeiten zwischen Genehmigungs-, Dünge- und Wasserbehörden präzisiert. „Das ist ein Schritt in die richtige Richtung, weil dadurch zumindest auf Verwaltungsebene mehr Klarheit entsteht. Neue Nährstoffnutzungskonzepte sind demnach nur gefordert, wenn der in der Düngeverordnung verankerte nachzuweisende Lagerraum von sechs Monaten nicht nachgewiesen werden kann“, erklärt Silke Weyberg, Geschäftsführerin des LEE NDS/HB. „Entscheidend wird jetzt aber die praxisnahe Umsetzung durch die Behörden sein. Wenn die Verfahren nicht tatsächlich beschleunigt werden, bleibt es bei der bisherigen Belastung für Betreiber von Biogasanlagen.“ Überregulierung beenden, Hemmnisse beseitigen Der LEE NDS/HB hatte sich in den vergangenen Jahren wiederholt für eine „Entschlackung“ auf Landesebene eingesetzt. Aus Sicht des Verbandes besteht der bürokratische Mehraufwand durch das sogenannte Nährstoffnutzungskonzept fort, obwohl das Düngerecht bereits alle relevanten Anforderungen an Lagerung, Verwertung und Dokumentation von Wirtschaftsdüngern regelt. „Wir halten es weiterhin für richtig, auf zusätzliche landesrechtliche Vorgaben zu verzichten“, betont Weyberg. „Ein eigenständiges Nährstoffnutzungskonzept ist überflüssig, da das Düngerecht und die bestehenden Meldepflichten bereits für Transparenz sorgen. Die Überregulierung führt zu Verzögerungen in Genehmigungsverfahren und hemmt den verstärkten Einsatz von Reststoffen und alternativen Substraten in Biogasanlagen.“ Der Verband fordert daher, dass die Landesregierung den Runderlass praxisorientiert interpretiert und mittelfristig den Weg für einen vollständigen Verzicht auf zusätzliche Nachweispflichten ebnet. „Das Ziel muss sein, die Bioenergiebranche zu entlasten und gleichzeitig hohe Umwelt- und Sicherheitsstandards zu wahren“, so Weyberg abschließend. PM: Landesverband Erneuerbare Energien Niedersachsen|Bremen e.V. (LEE NDS/HB) PB: Umsetzung entscheidend: Runderlass zur Nährstoffnutzung bringt nur begrenzt Entlastung / c: LEE NDS/HB Weitere Beiträge:Nach Deutschland wird das neue Internationale Sekretariat des Weltrats für Biodiversität kommenSchutzgemeinschaft SDN spricht sich gegen Verpressung von Kohlendioxid (CO₂) ausMdB Schindler: Bioethanol mindert den CO2-Ausstoß im Verkehr – ohne Finanzhilfen