Umsetzung entscheidend: Runderlass zur Nährstoffnutzung bringt nur begrenzt Entlastung Behörden-Mitteilungen Bioenergie Erneuerbare & Ökologie Ökologie 17. Oktober 2025 Werbung Die Landesregierung hat mit einem neuen Runderlass zur düngerechtlichen Überwachung der Nährstoffnutzung die Zusammenarbeit der Behörden bei Genehmigung und Überwachung von Tierhaltungs- und Biogasanlagen neu geregelt. (WK-intern) - Der Landesverband Erneuerbare Energien Niedersachsen/Bremen (LEE NDS/HB) begrüßt, dass der Erlass einige Verfahrensabläufe klarstellt und die Zuständigkeiten zwischen Genehmigungs-, Dünge- und Wasserbehörden präzisiert. „Das ist ein Schritt in die richtige Richtung, weil dadurch zumindest auf Verwaltungsebene mehr Klarheit entsteht. Neue Nährstoffnutzungskonzepte sind demnach nur gefordert, wenn der in der Düngeverordnung verankerte nachzuweisende Lagerraum von sechs Monaten nicht nachgewiesen werden kann“, erklärt Silke Weyberg, Geschäftsführerin des LEE NDS/HB. „Entscheidend wird jetzt aber die praxisnahe Umsetzung