Werbung BAFA meldet: Antragstellung für Energieförderprogramme wieder möglich Erneuerbare & Ökologie 24. Januar 2024 Hinweis: Die Bildrechte zu den Beitragsfotos finden Sie am Ende des Artikels Mit der Einigung im Haushaltsausschuss ist die Antragspause ab sofort beendet. (WK-intern) – Im Zuge der Einigung im Haushaltsausschuss des Bundestags ist die Antragstellung und die Bewilligung unter den Vorgaben der vorläufigen Haushaltsführung (bzw. unter Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel) für folgende Programme ab sofort wieder möglich: Für folgende Programme ist die Antragstellung und die Bewilligung unter den Vorgaben der vorläufigen Haushaltsführung (bzw. unter Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel) ab sofort möglich: Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN) Energieberatung für Wohngebäude (EBW) Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) Aufbauprogramm Wärmepumpe (BAW)* Förderung von E-Lastenrädern (E-Lastenfahrrad-Richtlinie) „Bürgerenergiegesellschaften“ bei Windenergie an Land Anträge für die Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) können mit dem Inkrafttreten der novellierten Richtlinien, voraussichtlich ab dem 15. Februar 2024, wieder gestellt werden. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) war von der Antrags- und Bewilligungspause ausgenommen; hier konnten ununterbrochen Anträge gestellt und beschieden werden. PM: BAFA Weitere Beiträge:Erneuerbare Energien, RWE Innogy und Bankhaus Lampe bündeln Venture Capital AktivitätenWärtsilä liefert hocheffiziente Kraft-Wärme-Kopplungslösungen für zwei Projekte von ENGIE ItaliaSolarpark Mallersdorf erfolgreich in Betrieb genommen