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Durch betriebliches Mobilitätsmanagement und Förderprojekte den Berufsverkehr zielgerecht gestalten

Der Mittelstandsverband abfallbasierter Kraftstoffe e.V. (MVaK) begrüßt die Einigung zur Neufassung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED II) / Foto: HB
Hinweis: Die Bildrechte zu den Beitragsfotos finden Sie am Ende des Artikels

Die effiziente Gestaltung der Mobilität von Beschäftigten hat im Bereich des unternehmerischen Handelns erheblich an Bedeutung gewonnen.

(WK-intern) – Diesem Umstand hat die Bundesregierung Rechnung getragen, indem sie das Handlungsfeld „betriebliches Mobilitätsmanagement“ im Aktionsprogramm Klimaschutz 2020 als einen wichtigen Baustein verankert hat.

Sie knüpft damit an mehrere Förderprojekte im Bereich des Mobilitätsmanagements an, die in den vergangenen Jahren durchgeführt wurden.

Mit steigender Nachfrage nach entsprechenden Umgestaltungen von immer mehr Betrieben wächst der Bedarf für das betriebliches Mobilitätsmanagement (BMM) und damit einhergehend auch die Nachfrage nach Hilfestellungen für die Umsetzung von Mobilitätsangeboten (z. B. Corporate-Carsharing-Möglichkeiten).

Eine effiziente Organisation betrieblicher Mobilität bindet Beschäftigte ein, stärkt das Image, spart Kosten und verringert Emissionen.

Daher wird das BMM in Betrieben immer wichtiger. Verstärkt wird dies durch die Bilanzierungspflicht von Treibhausgas-Emissionen für immer mehr Bereiche. Dies kann Unternehmen und öffentliche Einrichtungen vor Herausforderungen stellen, ist aber notwendig, um Klimaschutzziele zu setzen, zu erreichen und den eigenen Beitrag zum Klimawandel zu minimieren. Dabei ist im Themenfeld „betriebliche Mobilität“ zu beachten, dass das Ziel, den Ausstoß von Treibhausgasen zu verringern, nicht nur auf die eigenen Emissionen beschränkt ist, sondern dass auch die Emissionen von Zulieferern oder Beschäftigten berücksichtigt werden müssen. Durch ein effizientes BMM können sowohl Emissionen des eigenen Fuhrparks reduziert als auch die Beschäftigten dazu angehalten werden, umweltfreundliche Verkehrsmittel zu nutzen.

Die Richtlinie VDI-MT 5110 Blatt 2 E kann insbesondere für die erstmalige Implementierung eines BMM-Prozesses unterstützend wirken, indem sie detailliert Prozessschritte zur Umsetzung aufzeigt. Die Richtlinie dient zudem der Qualitätssicherung der externen Mobilitätsberatung, gibt aber auch wichtige Hinweise und Empfehlungen zur Verbesserung des internen Mobilitätsmanagements.

Die VDI-MT 5110 Blatt 2 E „Betriebliches Mobilitätsmanagement – Prozessschritte und Umsetzung“ ist im Dezember 2023 als Entwurf erschienen und kann für ab 73,80 € beim Beuth Verlag (Tel.: +49 30 2601-2260) bestellt werden. Einsprüche zum Entwurf können über das elektronische Einspruchsportal oder eine E-Mail an die herausgebende Gesellschaft (krdl@vdi.de) eingereicht werden. Die Einspruchsfrist endet am 29.02.2024.

VDI-Mitglieder erhalten 10 Prozent Preisvorteil auf alle VDI-Richtlinien.

Zur Richtlinie

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PM: VDI

VDI-MT 5110 E „Betriebliches Mobilitätsmanagement“ / Foto: HB








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