Werbung Vollständige Energiesteuerentlastung für KWK wird 2024 gestrichen Dezentrale Energien Verbraucherberatung 7. Januar 2024 Hinweis: Die Bildrechte zu den Beitragsfotos finden Sie am Ende des Artikels Die vollständige Energiesteuer-Entlastung für KWK-Anlagenbetreiber kann ab dem 1.1.2024 nicht mehr gewährt werden. (WK-intern) – Davon sind auch Bestandsanlagen betroffen. Es sind nur fünf Zeilen auf einer Seite des Bundesgesetzblattes in der Ausgabe vom 15. Dezember 2023. Die Auswirkungen indes für die KWK-Branche werden nach Auffassung des BHKW-Infozentrums groß sein. Denn in diesen wenigen Zeilen teilt das Bundesministerium der Finanzen im Bundesgesetzblatt 2023 I Nr. 361 mit, dass zum 31.12.2023 die Freistellungsanzeige für die vollständige Steuerentlastung für den Brennstoff-/Kraftstoffeinsatz in KWK-Anlagen ausgelaufen ist. Neuregelung für KWK-Anlagen im Energiesteuergesetz ab 2024 Eine vollständige Steuerentlastung gemäß § 53a Abs. 6 EnergieStG für den in KWK-Anlagen eingesetzten Brenn- bzw. Kraftstoff ist zum 31.12.2023 ausgelaufen und kann demnach gemäß dem Bericht des BHKW-Infozentrums seit dem 01.01.2024 nicht mehr gewährt werden. Die Betreiber von KWK-Anlagen haben aber weiterhin die Möglichkeit, die teilweise Steuerentlastung gemäß § 53a Abs. 1 bis 5 EnergieStG in Anspruch zu nehmen. Während der Unterschied zwischen einer teilweisen und einer vollständigen Energiesteuer-Entlastung bei Erdgas-Einsatz nur gering ist, kann dies bei anderen Brenn-/Kraftstoffen erheblich sein. Neuregelung gilt auch für bereits bestehende KWK-Anlagen Der Wegfall der vollständigen Steuerentlastung gilt nicht nur für Betreiber von KWK-Anlagen, deren Anlagen ab dem 01.01.2024 in Betrieb gehen. Diese Regelung gilt auch für alle bestehenden KWK-Anlagen, die bereits vor dem 1.1.2024 in Betrieb genommen wurden. Das Forum Contracting weist auf diesen Sachverhalt in einem Rundschreiben hin. Dort heißt es: „Dem Energiesteuerrecht ist die aus dem EEG bekannte Regelungstechnik, Rechtsänderungen nicht auf Erzeugungsanlagen anzuwenden, die vor der Rechtsänderung bereits in Betrieb waren und insoweit Bestandsschutz zu gewähren, fremd. Mit einer Änderung steuerrechtlicher Vorschriften haben die Marktakteure grundsätzlich zu rechnen.“ https://www.bhkw-infozentrum.de PM: BHKW-Infozentrum GbR PB: Der Wegfall der vollständigen Energiesteuer-Rückerstattung für Betreiber von KWK-Anlagen wird klimaschädliche negative wirtschaftliche Auswirkungen haben und richtet sich gegen die Energiesauberkeit, wohingegen der bundesweit angebotene Strom der zweitdreckigste der EU-Staaten ist. / ©: mit BING KI erstellt Weitere Beiträge:Selbstversorgerprojekt Wind-Wasserstoff Salzgitter wird vom TÜV NORD unterstütztBundesingenieurkammer kritisiert vorläufigen KfW-Förderstopp für energieeffiziente GebäudeBEE e.Verein: Ambitionierte Wärmeplanung sichert klimafreundliche Wärmeversorgung